Als erste deutsche Stadt fordert Gelsenkirchen, dass beim Ausleihen von E-Scootern die Identität per Ausweis oder Führerschein nachgewiesen werden muss. So könne man Ordnungswidrigkeiten und auch Straftaten bei Unfällen besser ahnden, sagt die Stadt zur Begründung.
Identitätspflicht "rechtlich nicht haltbar"
Die Anbieter halten dagegen: das sei auch per Gesetz nicht vorgesehen und im Ausland habe sich gezeigt, dass dann weniger Menschen die E-Scooter nutzen. Patrick Grundmann vom Anbieter TIER zum Beispiel glaubt, "die Forderung aus Gelsenkirchen sei wahrscheinlich rechtlich nicht haltbar."
Sonst lieber keine E-Scooter
Politiker und Verwaltung in Gelsenkirchen wollen trotzdem neue Verträge, die für die Betreiber eine Pflicht zum Identitätsnachweis beinhalten. So ist es auch einstimmig im Ausschuss für Mobilität vereinbart worden. "Sonst verzichten wir lieber ganz", sagt der Vorsitzende Mirco Kranefeld von den Grünen.
Änderung im Gesetz anstoßen
Die Stadt Gelsenkirchen weiß, dass derzeit keine Pflicht zum Nachhalten der Identität besteht. E-Mailadresse und Bezahldaten reichen aus. Dennoch will sie sich um die Veränderung bei den Anbietern bemühen und gleichzeitig öffentlich eine Änderung im Gesetz anregen.
"Parallel dazu wird seitens der Stadt Kontakt zu den gesetzgebenden Stellen aufgenommen, mit dem Ziel, eine Diskussion anzustoßen, ob eine gesetzliche Anpassung erfolgen kann," so steht es in der Vorlage der Verwaltung.
Anbieter skeptisch aber offen
Ganz sperren will man sich gegen die Forderung aus Gelsenkirchen noch nicht. Wenn dann müssten sich aber alle Anbieter verpflichten, sonst sei der Wettbewerb unfair, sagt TIER.