Symbolbild: Statue der Justitia

Mord auf Schulhof: 17-Jähriger in Bochum vor Gericht

Stand: 10.11.2023, 12:45 Uhr

Nach einem Leichenfund auf einem Schulhof in Recklinghausen hat am Bochumer Landgericht der Prozess gegen einen 17-jährigen Tatverdächtigen begonnen. Im Mai soll er eine 19-jährige Bekannte erdrosselt haben.

Seit Freitag muss sich der Angeklagte wegen Mordes vor der Bochumer Jugendstrafkammer verantworten. Er soll auf dem Schulhof einer Grundschule eine junge Frau getötet haben. Die genaue Anklage lautet Mord aus Habgier. Demnach hatte er Schulden bei ihr, die er nicht zurückzahlen konnte.

Schulkinder fanden Opfer

An einem Montagmorgen im Mai fanden Schulkinder die leblose junge Frau auf dem Pausenhof der Grundschule. Sie dachten zuerst, sie würde schlafen - der Notarzt stellte jedoch kurz darauf den Tod der 19-Jährigen fest. Sie war stranguliert worden, ergab die Obduktion. Die Kinder mussten von Seelsorgern betreut werden.

Schulden als Tatmotiv

Noch am selben Tag nahm die Polizei nach der Auswertung von Spuren und mit Hilfe von Daten aus Handy-Funkzellen den 17-jährigen Tatverdächtigen fest. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Sein Mordmotiv laut Staatsanwaltschaft: 200 Euro Schulden, die er nicht zurückzahlen konnte. Vor Prozessbeginn soll er sich noch nicht zu den Vorwürfen geäußert haben.

Tat passierte in der Nacht

Die Ermittler gehen davon aus, dass sich der 17-Jährige gegen halb eins in der Nacht mit dem späteren Opfer auf dem Schulhof getroffen hat. Er soll sich bereits im Herbst des vergangenen Jahres 200 Euro von seiner Bekannten geliehen haben. Um das Geld nicht zurückgeben zu müssen, soll er laut Anklage beschlossen haben, sie zu töten.

Täter erdrosselte das Opfer 

Bei der Auseinandersetzung soll er die 19-Jährige zunächst zu Boden gebracht haben. Anschließend soll er ihr ein Kleidungsstück oder einen ähnlichen Gegenstand gegen den Hals gedrückt haben - bis die 19-Jährige nicht mehr geatmet hat. In der Anklage ist von komprimierender Gewalt gegen den Hals die Rede.

Zehn Jahre Jugendhaft drohen 

Die 5. Strafkammer am Bochumer Landgericht hat für den Prozess zunächst noch neun Verhandlungstage bis zum 25. Januar nächsten Jahres angesetzt. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes drohen dem Angeklagten bis zu zehn Jahre Jugendhaft.

Bei dem Prozess ist die Öffentlichkeit aufgrund des Alters des Angeklagten nicht zugelassen.

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00:42 Min. Verfügbar bis 10.11.2025