Das Bild zeigt ein Produkt mit klimaneutralen Siegel

OLG Düsseldorf: Katjes darf seine Süßwaren als klimaneutral bewerben

Stand: 06.07.2023, 12:17 Uhr

Der Fruchtgummihersteller Katjes darf seine Produkte als klimaneutral bewerben. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Der Mönchengladbacher Konfitürenproduzent Mühlhauser hingegen hat den Prozess verloren.

Der Unterschied zwischen den beiden Herstellern sei, dass der Emmericher Hersteller Katjes seine Kunden darüber informiere, wie das Label zustande kommt, so das Gericht: Über eine Internetseite konnten sich Kunden über die ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen informieren. Damit, so der Richter, habe Katjes - im Gegensatz zum ebenfalls angeklagten Konfitürenhersteller - seiner Informationspflicht genügt. Auf Marmeladen fehlten die nötigen erklärenden Zusätze.

Wettbewerbszentrale hatte geklagt

Mit einer Unterlassungsklage wollte die Frankfurter Wettbewerbszentrale Katjes und Mühlhäuser verbieten lassen, ihre Produkte als klimaneutral zu bewerben. Beide Firmen hatten in einer Lebensmittelfachzeitung ihre Weingummis, Lakritze und Marmeladen als klimaneutral beworben.

Mit dieser Werbung würden Verbraucher getäuscht, sagt die Wettbewerbszentrale. Denn weder Fruchtgummis noch Marmeladen würden klimaneutral hergestellt.

Klimaschutzprojekte im Ausland als Ausgleich

Der Süßwarenhersteller Katjes beteiligt sich seit einigen Jahren zum Ausgleich der Emissionen an deutschen Produktionsstandorten an zertifizierten Projekten in Indien, Kenia, Ruanda und Peru. Dort gehe es zum Beispiel um ein Biomasseheizkraftwerk, welches mit Reisabfällen betrieben werde, auch ein Regenwaldprojekt werde unterstützt. Mit diesen Projekten könne man die CO2-Bilanz in Deutschland klimaneutral gestalten.

Auch Landgericht Kleve urteilte für Katjes

Zuvor stellte sich auch das Landgericht Kleve im Prozess gegen die Firma Katjes auf die Seite des Fruchtgummiherstellers. Klimaneutral sei nicht gleichbedeutend mit emissionsfrei und könne auch über Kompensation erreicht werden.

Das Gericht sah auch nicht Verbraucher getäuscht, weil die Publikation in einer Lebensmittelfachzeitung nur Fachpublikum erreiche. Und dem sei bekannt, dass Klimaneutralität durch die Unterstützung klimafreundlicher Projekte in anderen Ländern erfolgen könne. Die Wettbewerbszentrale aus Frankfurt wollte das Urteil nicht hinnehmen und legte Berufung ein.

Über dieses Thema berichten wir heute in der Lokalzeit Rhein/Ruhr auf WDR2 im Radio.