"Wermelskirchen": Zweiter Prozesstag beginnt mit einer Entschuldigung

Stand: 07.12.2022, 20:52 Uhr

Am zweiten Tag des Prozesses gegen einen 45-Jährigen beantwortet der Angeklagte etliche Fragen des Vorsitzenden Richters. Er beginnt mit einer Entschuldigung.

Von Markus Schmitz

Der Angeklagte sagt zu Beginn seiner Einlassung, er bereue seine Taten zutiefst. Er habe das Vertrauen von Eltern und Kindern erschlichen, bei denen er als Babysitter gearbeitet habe. Während die Eltern oder auch Alleinerziehende nicht zu Hause waren, habe er sich an den Kindern vergangen.

Der 45-Jährige drückt sich gewählt aus. Bei Sachverhalten, die er anders sieht, als vom Richter vorgetragen, sagt er: "Das würde ich negieren." Meistens stimmt er dem Vorsitzenden Richter allerdings zu, wenn es um Vorwürfe geht. Der Angeklagte hatte angekündigt, alle Anschuldigungen und Details, die die Staatsanwaltschaft am Dienstag vorgetragen hat, zu bestätigen.

Vorliebe für Windeln

Es gibt auch erschreckende Einblicke in das Leben des Angeklagten. Der Vorsitzende Richter fragt den Mann, nach welchen Kindern er speziell gesucht habe. Der 45-Jährige sagt, dass er am liebsten auf Annoncen geantwortet hätte, bei denen er auf Jungen im Säuglingsalter bis zum Beginn der Pubertät aufpassen sollte. Zu seinen Opfern zählten aber auch Mädchen.

Mit dem Luxusauto zum Babysitter-Job

Der Vorsitzende Richter fragt auch danach, ob die Eltern nicht skeptisch wurden oder Verdacht schöpften, weil der Babysitter unter anderem mit einem Tesla oder einem anderen Luxusauto vorgefahren sei. Der Angeklagte gibt an, dass die Eltern nicht stutzig geworden seien. Nur in einem Fall hatte eine Mutter das Betreuungsverhältnis beendet, weil ihr Kind davon sprach, dass der Babysitter Fotos von dem Kleinen gemacht habe.

Der Angeklagte habe zwischendurch auch daran gedacht, sich therapeutische Hilfe zu holen. Das sei aus seiner Sicht aber nur in Berlin mit dem Programm "Kein Täter werden" möglich gewesen. Der Richter erwidert daraufhin, dass es auch entsprechende Hilfe in Köln gebe.

In der Beweisaufnahme sollen unter anderem bis zu 26 Stunden Videomaterial gesichtet werden. Der Angeklagte hatte, bis auf wenige Ausnahmen, jede seiner Taten gefilmt.  

Über dieses Thema berichtet auch die Lokalzeit aus Köln im Hörfunk auf WDR2 und im WDR Fernsehen am 07.12.2022.