"Eklatante Mängel" im Kölner Ordnungsamt

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Ordnungsamt-Mängel zu Karneval: Mehrere Abteilungen wussten Bescheid

Stand: 08.09.2023, 08:00 Uhr

Laut einem Prüfbericht ist der Stadt Köln ein Schaden von mehreren zehntausend Euro entstanden. Nach Lokalzeit-Recherchen wussten über die Vorgänge wohl weitere Mitarbeiter Bescheid. Die Staatsanwaltschaft hat mit einer Prüfung begonnen.

Von Markus Schmitz

Die Mängel bei der Zusammenarbeit des Kölner Ordnungsamtes mit einem Sicherheitsunternehmen an Karneval ist nun auch ein Fall für die Kölner Staatsanwaltschaft. Wie eine Sprecherin der Behörde dem WDR mitteilte, würde geprüft, ob es gegebenenfalls einen Anfangsverdacht für Straftaten gebe. Die Staatsanwaltschaft nimmt die Berichterstattung der vergangenen Tage zum Anlass sich den Fall genauer anzuschauen. Das würde einige Zeit in Anspruch nehmen.

Zu viel Geld für Sicherheitsdienst gezahlt

Der Karnevalsauftakt am 11.11. zieht immer wieder etliche Feiernde in die Stadt. Dafür müssen auch Sicherheitsfirmen beauftragt werden. Nun ist herausgekommen, dass das Ordnungsamt mit einer Firma nicht richtig abgerechnet hat.  

Dabei war alles vertraglich geregelt, sagt die Stadt Köln. Bei einem Event sollten die Sicherheitsmitarbeiter einer Firma 26 Euro pro Stunde bekommen. Tatsächlich überwiesen wurden aber 29,50 Euro. Es gab eine Skonto-Regelung. Die hat das Ordnungsamt in einige Fällen gar nicht genutzt, sondern den vollen Betrag der Rechnung überwiesen. Die Firma fragte, ob eine Erhöhung des Stundenlohns von zwei Euro möglich sei, das Ordnungsamt zahlte schließlich drei Euro.

Das sind nur einige Beispiele, die dazu führen, dass der Stadt ein Schaden von mehreren zehntausend Euro entstanden ist. In einem 57 Seiten Bericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes ist das aufgeführt. Die Kölner Stadtdirektorin spricht von "teilweise eklatanten Mängeln."

Vorgang ging durch mehrere Hände

Lokalzeit-Recherchen haben desweiteren ergeben, dass wohl mehrere Mitarbeiter des Kölner Ordnungsamtes über die mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den Karnevalseinsätzen informiert waren.

Nach unseren Informationen hat die Eventagentur die Rechnungen der Abteilung für Sondernutzungenehmigungen zugeschickt. Diese Abteilung soll die Rechnungen nach interner Prüfung an die Finanzabteilung des Ordungsamtes weitergeleitet haben. Dort mussten Mitarbeiter kontrollieren, ob die Rechnungen den Verträgen mit der Eventagentur entsprechen. Wenn überhöhte Rechnungen bezahlt wurden, müssen daran also mindestens zwei Abteilungen des Ordnungsamtes beteiligt gewesen sein.

"Selbstbedienungsmentalität macht fassungslos"

Die Stadtdirektorin hat umgehend eine "Führungskraft im Amt für öffentliche Ordnung von ihren Aufgaben entbunden". Disziplinarische Maßnahmen gegen Mitarbeitende würden geprüft. 

Der Fraktionsvorsitzende der Kölner SPD Christian Joisten, sagt, dass "der Prüfbericht ein Schock" sei. "Die Unverfrorenheit, mit der sich hier eine Selbstbedienungsmentalität breitgemacht hat, macht einfach nur fassungslos". 

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Eine andere Stimme aus der Kölner Politikszene ist da gelassener. Er vergleicht das Verhältnis des Kölner Ordnungsamtes und der seit Jahren für die Stadt arbeitenden Sicherheitsfirma mit der Zusammenarbeit zwischen zwei Handwerksbetrieben. Man würde an einem gemeinsamen Produkt arbeiten, dann würde der eine mal mehr machen, später gleiche der andere Betrieb das dann wieder aus. 

"Höchste Priorität hat der bevorstehende 11.11. "

Die Stadtdirektorin sagt, dass man nun Sanktionen gegen die Sicherheitsfirma mit dem Blick auf mögliche Vertragsverstöße prüfen werde. Laut des Berichts hat das Unternehmen in der Vergangenheit auch Mitarbeiter eingesetzt, die keine Qualifikationen wie zum Beispiel ein Zuverlässigkeitsbescheinigung hatten.

Für den kommenden Sessionsauftakt im November laufen die Vorbereitungen. Dafür sind nun Stabstellen eingerichtet worden,  die direkt der Stadtdirektorin unterstehen. Bemerkenswert ist ein Satz am Schluss des Berichts des Rechnungsprüfungsamtes. "Aufgrund des Prüfergebnisses besteht für das Ordnungsamt ein dringender Handlungsbedarf". 

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