Es gebe erneut Widersprüche in der Urteilsbegründung, so der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Der Fall müsse nun noch einmal neu verhandelt werden, dieses Mal am Duisburger Landgericht.
Schon die erste Verurteilung des Haupttäters wegen Mordes durch das Landgericht Kleve hatte der BGH aufgehoben. In einem zweiten Prozess wurde er dann vom Landgericht Kleve wegen verbotenen Autorennens mit Todesfolge zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und die Familie des Opfers wollen wieder eine Verurteilung wegen Mordes erreichen.
Illegales Autorennen forderte ein Todesopfer
Der tödliche Unfall in einem Moerser Wohngebiet am Ostermontag 2019 hatte für Aufsehen gesorgt: Der zum Tatzeitpunkt 20-jährige Mann raste mit 160km/h durch die Straßen und war an einer Kreuzung mit dem Kleinwagen einer unbeteiligten 43-Jährigen zusammengestoßen.
Die zweifache Mutter verletzte sich bei dem Unfall so schwer, dass sie anschließend im Krankenhaus an ihren Verletzungen starb. Der Fahrer war fast unverletzt von der Unfallstelle geflohen. Erst eine Woche später stellte er sich der Polizei.
BGH hebt zum zweiten Mal Urteil auf
Bisher war das Landgericht in Kleve mit dem Fall befasst gewesen. Der Fahrer war im Februar 2020 vom Landgericht wegen Mordes verurteilt worden. Dagegen hatte er Revision eingelegt und Recht bekommen. Im März 2021 hob der Bundesgerichtshof die Verurteilung zu lebenslanger Haft auf.
Die damalige Begründung des Bundesgerichtshofs: Es gab nicht genügend Belege dafür, dass der Mann vorsätzlich gehandelt hatte. Der zweite Raser, der nicht direkt an dem Unfall beteiligt war, ist bereits rechtskräftig zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Über dieses Thema haben wir am 16.02.2023 auch auf WDR2 und im WDR-Fernsehen berichtet: Lokalzeit aus Duisburg, 19:30 Uhr.