Nach Kündigung: Solidaritäts-Demo für Bonner Professorin vor dem Arbeitsgericht
Stand: 02.05.2023, 08:02 Uhr
Die Uni Bonn hatte Professorin Ulrike Guérot gekündigt, weil sie gegen wissentschaftliche Standards verstoßen habe. Die Professorin wehrt sich juristisch gegen die Kündigung und bekommt Untersützung aus der Querdenkerszene.
Von Tobias Al Shomer
Am Arbeitsgericht in Bonn gab es am Freitag den ersten Gütetermin zwischen der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot und der Universität Bonn. Mitte Februar hatte die Hochschule der Professorin wegen Plagiatsvorwürfen gekündigt.
Dagegen klagt Guérot. Schon vorher war klar, dass es keine gütliche Einigung geben würde, deshalb ließen sich beide Parteien durch Anwälte vertreten.
Querdenker vor dem Arbeitsgericht
Während der Corona-Pandemie hat Ulrike Guérot mit ihren Positionen viel Sympathie in der Querdenker-Szene erfahren. Schon mehr als eine Stunde vor Beginn des Gütetermins versammeln sich am Freitagmittag Querdenker vor dem Arbeitsgericht, um Ulrike Guérot zu unterstützen. "Danke Fr. Guérot" steht auf Schildern oder "Wissenschaft ohne Diskurs wird zur Ideologie".
Für die 75 Teilnehmer der Versammlung ist klar, dass der Bonner Politikwissenschaftlerin wegen ihrer Positionen zur Corona-Pandemie gekündigt wurde. Sie solle mundtot gemacht werden.
Von "Cancel Culture" ist die Rede, von Einschränkung der Meinungsfreiheit. Mehrere halten während der Veranstaltung Guérots Buch "Wer schweigt, stimmt zu!" hoch.
Studenten begrüßen Kündigung
Studierende bilden eine Gegendemo.
Gegenüber haben sich 25 Studierende versammelt. Sie stehen hinter einem Banner mit der Aufschrift "Kein Platz für Querdenken an der Uni Bonn." Eine Sprecherin des Allgemeinen Studierenden Ausschusses (AStA) hält die Kündigung für gerechtfertigt. Sie habe mehrfach Falschaussagen gemacht und plagiiert. Dies hätte eine Kommission lange und ausführlich geprüft. Der AStA hatte sich schon vor der Kündigung offen von Guérot distanziert.
Werke während oder vor dem Arbeitsverhältnis entstanden?
Der größte Saal des Arbeitsgerichts ist trotzdem zu klein für den Andrang. Als Richter Daniel Krämer den Saal betritt, wird es schnell sachlich. Kurz berichtet er, worum es bei der Kündigung geht, um drei Werke, die Plagiate ausweisen sollen. Keins davon sei eindeutig eine rein wissenschaftliche Veröffentlichung.
Der Richter erklärt den Zuhörenden, worum es im Prozess gehen wird.
Es werde also darum gehen, ob es sich um wissenschaftliche oder populärwissenschaftliche Veröffentlichungen handele und ob damit ein Verstoß gegen wissenschaftliche Standards gegeben sei, also ein Fehlverhalten vorliege.
Weiter sei zu klären, ob die Werke während des laufenden Arbeitsverhältnisses oder vorher veröffentlicht wurden.
Noch keine gütliche Einigung
Eine gütliche Einigung war - wie erwartet - nicht möglich. Ausgeschlossen ist sie aber auch noch nicht. Beide Anwälte erklärten, sie seien weiter in Gesprächen darüber. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht geht dennoch weiter.
Am 13. September soll der erste richtige Verhandlungstag sein. Dann ist auch das persönliche Erscheinen beider Parteien angeordnet. Bedeutet: Ulrike Guérot wird dann vor Ort sein. Nicht ausgeschlossen, dass ihre Anhänger dann auch wieder da sein werden.
Über dieses Thema berichten wir am Freitag im WDR Fernsehen: Lokalzeit aus Bonn, 19.30 Uhr.