In Köln-Deutz, in der Nähe der Lanxess-Arena, kollidieren mehrere Autos

Erstmals nach Unfall in Köln: Anklage wegen versuchten Mordes

Stand: 29.01.2024, 18:20 Uhr

Ende August 2023 kracht ein PKW in Köln-Deutz auf wartende Fahrzeuge an einer Ampel. 14 Menschen werden verletzt, der Unfallfahrer kommt in U-Haft. Jetzt hat die Kölner Staatsanwaltschaft ihn wegen versuchten Mordes angeklagt.

Von Markus Schmitz

Es ist das erste Mal, dass die Kölner Staatsanwaltschaft einen solchen Vorwurf in Verbindung mit einem Verkehrsdelikt stellt. Mitte August im vergangenen Jahr kracht ein PKW in Köln-Deutz auf wartende Fahrzeuge an einer Ampel.

Der Unfallverursacher bleibt mit seinem Mietwagen auf einem anderen Auto liegen. 14 Menschen werden verletzt, der Unfallfahrer kommt in U-Haft. Jetzt hat die Kölner Staatsanwaltschaft ihn angeklagt. Der Vorwurf: Versuchter Mord.

Am 18. August 2023 soll der damals 28 Jahre alte Mann aus Qatar in einem Mietwagen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in Deutz unterwegs gewesen sein. Zeugen berichten, dass er schon vor der Unfallstelle durch hohe Geschwindigkeit aufgefallen ist.

Er soll eine rote Ampel ignoriert und schließlich auf die stehenden Fahrzeuge aufgefahren sein. 14 Menschen, darunter auch der Unfallfahrer, kommen ins Krankenhaus.

 Staatsanwalt: "bedingter Tötungsvorsatz"

Die Staatsanwaltschaft erhebt jetzt Anklage mit einem Vorwurf, der es in sich hat. Versuchter Mord. Die Kölner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann aus Qatar den Tod von Verkehrsteilnehmern "billigend in Kauf genommen hat".

Juristen bedienen sich auch der Formulierung, "dass sich jemand damit abfindet, dass andere sterben."
Laut Staatsanwaltschaft sind in diesem Fall die Mordmerkmale Heimtücke und gemeingefährliches Mittel erfüllt.

Verteidiger: "Es war ein epileptischer Anfall"

Der Verteidiger des Mannes widerspricht der Version der Staatsanwaltschaft vehement. Der Mann aus Qatar war wegen einer medizinischen Behandlung in Bad Godesberg.

An jenem Abend fuhr er mit einem Mietwagen nach Köln. Dabei habe er einen epileptischen Anfall erlitten, sein rechtes Bein habe sich versteift, deshalb nahm sein Wagen die Geschwindigkeit auf, so der Verteidiger. Es habe auch keine Bremsspuren gegeben.

Die Anklage geht von einem illegalen Rennen aus. Das kann man auch gegen sich selbst fahren, so die Definition.

Entscheidung um Prozess steht vom Landgericht Köln aus

Nun muss die Kammer des Kölner Landgerichts darüber entscheiden, ob die Anklage zugelassen und ein entsprechender Prozess beginnen kann. Der Unfallfahrer ist weiterhin in U-Haft, wegen Fluchtgefahr.

Die Behörden fürchten, dass er in sein Heimatland reist und nicht mehr belangt werden kann. Gegen die U-Haft hat der Verteidiger bereits mehrere Beschwerden eingelegt, die abgelehnt wurden.

Unsere Quellen:

  • Staatsanwaltschaft Köln