Lufthansa-Crews müssen Maskenpflicht nicht mehr durchsetzen

Stand: 27.05.2022, 15:04 Uhr

Die Lufthansa hat ihre Crews von der Pflicht befreit, die auf vielen Flügen weiterhin bestehende Maskenpflicht mit allen Mitteln durchzusetzen. Grund seien Konflikte mit Passagieren.

Die Lufthansa hat ihre Crews von der Pflicht befreit, die auf vielen Flügen weiterhin bestehende Maskenpflicht mit allen Mitteln durchzusetzen. Die Zahl der Konflikte mit Passagieren um die Corona-Schutzmaßnahmen habe stark zugenommen, berichtete das Unternehmen am Freitag in Frankfurt. Gründe seien die vielen Lockerungen im Alltag sowie der Wegfall der Maskenpflicht in allen Nachbarstaaten Deutschlands.

Das Unternehmen wertet die zunehmenden Auseinandersetzungen als Sicherheitsrisiko, das gegen andere Risiken abgewogen werden müsse. "Da Sicherheit höchste Priorität für Lufthansa hat, passt das Unternehmen seine Prozesse an", sagte ein Sprecher. Das letzte Wort an Bord habe aber weiterhin der Kapitän oder die Kapitänin.

Weiterhin Hinweise auf Maskenpflicht

Man stelle sich nicht gegen das Gesetz und werde die Passagiere auch weiterhin an vielen Stellen des Prozesses auf ihre gesetzliche Pflicht hinweisen, während der Flüge von und nach Deutschland Masken zu tragen, erläuterte Lufthansa.

Das Unternehmen hatte sich in den vergangenen Wochen öffentlich gegen die Maskenpflicht gewendet, die in Deutschland auch in Fernzügen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln gilt. Die europäische Luftsicherheitsagentur EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC haben ihre Empfehlung zum generell verpflichtenden Maskentragen vor knapp zwei Wochen aufgehoben.

Nur Kinder unter sechs Jahren ausgenommen

Bei Flügen von und nach Deutschland gilt weiterhin die Maskenpflicht zum Schutz vor Corona-Ansteckungen. Dies betrifft nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums alle Maschinen, die in Deutschland starten oder landen.

Beim Ein- und Ausstieg und während des gesamten Fluges sind FFP2- oder medizinische Masken zu tragen. Abnehmen kann man sie nur beim Essen und Trinken. Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder unter sechs Jahren.

Weitere Themen