Bereits im Dezember hatte die Landesregierung ein Maßnahmen-Paket in Höhe von 1,6 Milliarden Euro beschlossen, um die Folgen des Ukraine-Kriegs in NRW abzufedern. Am Dienstag stellten NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), Familienministerin Josefine Paul (Grüne) und Forschungsministerin Ina Brandes (CDU) diese erneut vor.
Dabei konnte Brandes die ersten Auszahlungen vermelden: Für die Hochschulen waren 55 Millionen Euro zum Ausgleich gestiegener Energiekosten bereitgestellt worden, davon seien bereits 15 Millionen ausgezahlt. Von den Beihilfen für die Fachbereiche Medizin der Universitätskliniken in Höhe von 20 Millionen Euro seien nun fünf Millionen geflossen. Weitere Gelder würden, so versicherten es Paul und Brandes, in den nächsten Wochen überwiesen.
Das Sondervermögen Krisenbewältigung
Im Dezember hatte NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) ein Gesetz zur Einrichtung des Sondervermögens Krisenbewältigung in den Landtag eingebracht. Bis zu fünf Milliarden Euro Landeskredite sollen eingesetzt werden, um die Folgen des Ukraine-Kriegs zu bewältigen.
Ebenfalls im Dezember hatte die Landesregierung beschlossen, aus diesem Kredittopf ein erstes Maßnahmen-Paket mit 1,6 Milliarden Euro zu finanzieren.
Das steckt im ersten Maßnahmen-Paket
Darin enthalten sind unter anderem Hilfen zur Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine, Hilfen für den ÖPNV und die Unterstützung von energieintensiven Betrieben. Zusatzbeihilfen für gestiegene Energiekosten erhalten auch Hochschulen, Unikliniken, Studierendenwerke und Kultureinrichtungen.
In der Auflistung von 50 Einzelposten des 1,6-Milliarden-Euro-Pakets finden sich auch folgende Maßnahmen: die "Auflegung eines Sirenenförderprogramms" (10 Millionen Euro), die Anschaffung von Satellitentelefonen (160.000 Euro) oder Pickups mit 450-Liter-Tanks zur Versorgung von Digitalfunkstellen (10 Millionen Euro) sowie die Förderung emissionsarmer Mobilität inklusive Ausbau der kommunalen Ladeinfrastruktur (90 Millionen Euro).
Hilfspaket mit holprigem Start
Der Weg der Landesregierung zum Sondervermögen war Ende des Jahres alles andere als reibungslos verlaufen: Zunächst war NRW-Finanzminister Optendrenk (CDU) bei seiner Haushaltsplanung mehrfach vom Landesrechnungshof gerüffelt worden.
Auch die Einbringung des Sondervermögens in den Landtag musste die Landesregierung verschieben, weil sich kurz vor knapp noch zusätzliche Steuereinnahmen für 2022 abgezeichnet hatten. Damit konnten die neuen Schulden nicht mehr mit einer "außergewöhnlichen Notsituation" für NRW durch die Energiekrise begründet werden.
Optendrenks Ausweg war, das Sondervermögen noch im Dezember vom Landtag beschließen, die Auszahlungen jedoch erst 2023 beginnen zu lassen.
Das Sondervermögen und die Schuldenbremse
Unter einem Sondervermögen versteht man im Haushaltsrecht einen wirtschaftlich selbständigen Nebenhaushalt. Sondervermögen werden nicht in den Teil des Haushalts eingerechnet, der der Schuldenbremse unterliegt. Das entsprechende Gesetz erlaubt die Einrichtung von Sondervermögen ausdrücklich.
Bundesweit bekannt wurde der Fachbegriff Sondervermögen durch die Einrichtung des 100 Milliarden umfassenden Sondervermögens für die Bundeswehr durch die Ampelkoalition in Berlin nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.