Verfassungsbeschwerde abgewiesen: Yoga-Zentrum muss Mindestlohn zahlen
Lokalzeit OWL. 18.07.2024. 02:39 Min.. Verfügbar bis 18.07.2026. WDR. Von Christine Etrich.
Verfassungsbeschwerde abgewiesen: Yoga-Zentrum muss Mindestlohn zahlen
Stand: 18.07.2024, 11:27 Uhr
Das Yoga-Zentrum Vidya aus Horn-Bad Meinberg muss einer Priesterin Mindestlohn zahlen. Das Bundesverfassungsgericht in Kalsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde des Vereins abgewiesen.
Eine Juristin und geweihte Priesterin hatte jahrelang für den Verein gearbeitet. Dafür bekam sie ein Taschengeld und klagte, weil ihr das nicht reichte. Das Bundesarbeitsgericht entschied bereits, dass der Frau Mindestlohn zustehe, weil sie die Dienste als Arbeitnehmerin erbracht hatte und nicht als Vereinsmitglied.
Das wollte der Yoga-Verein nicht hinnehmen und legte Beschwerde beim Verfassungsgericht ein. Der Verein sagt, die Tätigkeit sei religiös und deswegen sei er nicht verpflichtet Mindestlohn zu zahlen. Laut Gericht hat der Verein das aber nicht ausreichend begründet. Deshalb hat das Gericht die Verfassungsbeschwerde abgewiesen.
Yoga Vidya e.V. aus Horn-Bad Meinberg im Kreis Lippe ist nach eigenen Angaben Europas größtes Aus- und Weiterbildungszentrum für Yogalehrer. Der Verein selbst sieht sich als spirituell-religiöse Lebensgemeinschaft.
Religiöse Handlung oder Arbeit
Aus diesem Grund sah die Gemeinschaft die Tätigkeiten im Ashram, also im Zentrum des Vereins, als religiöse Handlungen. Im konkreten Fall hatte eine Juristin und geweihte Priesterin zwischen 2012 und 2020 in der Seminarplanung und im Online-Marketing gearbeitet. Dafür erhielt sie ein Taschengeld und klagte.
Bundesarbeitsgericht: Mindestlohn für Dienste
Das Bundesarbeitsgericht hatte daraufhin entschieden, dass der Frau der Mindestlohn zustehe. Sie habe die Dienste als Arbeitnehmerin erbracht, nicht als Vereinsmitglied oder als Mitglied einer weltanschaulichen Gemeinschaft. Eine ähnliche Entscheidung gab es in einem weiteren Fall.
Dagegen hatte sich der Verein mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht gewandt.
Unsere Quellen:
- dpa