Die Tiere sollen im Privatwald erneut Bäume beschädigt haben. Betroffene Waldbauern wollen nun Strafzahlungen beantragen. Diese Möglichkeit hatten die Waldbauern vorm Bundesgerichtshof erstritten.
Eine Strafzahlung von bis zu 250.000 Euro wäre also generell möglich. Dafür muss aber zunächst eine solche Strafe erstmal gerichtlich angeordnet werden. Dafür ist das Landgericht zuständig, es muss die Strafe zunächst ankündigen.
Wisente als Wiederholungstäter
Sollten die Wisente dann noch einmal die Bäume der betroffenen Waldbauern schädigen, kann in einem zweiten Schritt eine Strafzahlung von bis zu 250.000 Euro fällig werden. Der Wisentförderverein ist bereits aktiv geworden, um die Herde wieder in ihr eigentliches Projektgebiet zurück zu holen. Sie haben Futter ausgelegt.
Wie die Tiere dort dauerhaft gehalten werden können, dafür gibt es allerdings noch keine Lösung.
Über das Thema berichten wir am 04.01.2023 in der Lokalzeit Süwestfalen auf WDR 2.