Lübcke-Mord: Erneuter Freispruch für vermeintlichen Waffenverkäufer

00:34 Min. Verfügbar bis 29.06.2025

Lübcke-Mord: Erneuter Freispruch für vermeintlichen Waffenverkäufer

Stand: 29.06.2023, 09:10 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat einen Mann in zweiter Instanz vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Fall Walter Lübcke freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, die Mordwaffe an den Täter verkauft zu haben.

Das Karlsruher Gericht hat heute einen 68-jährigen Mannes aus Borgentreich im Kreis Höxter freigesprochen. Ihm wurde zur Last gelegt, dem Mörder von Walter Lübcke - zu dem Zeitpunkt Regierungspräsident in Kassel - die Tatwaffe verkauft zu haben.

Der Bundesgerichtshof wies damit die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Paderborn zurück. Nach drei Tagen Beweisaufnahme, elf Zeuginnen und Zeugen und zwei Sachverständigen konnte das Landgericht Paderborn im Januar 2022 den Verkauf der Waffe an den Lübcke-Attentäter nicht nachweisen.

Verurteilung wegen unerlaubten Munitionsbesitzes

Neben dem Haupt-Vorwurf war dem 68-Jährigen auch der unerlaubte Besitz von Munition vorgeworfen worden. Hierfür wurde er zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro verurteilt. Dieses Urteil bleibt auch nach dem heutigen Revisionsverfahren bestehen.

Angaben des Lübcke-Mörders widersprüchlich

Der Verdacht fiel im Juni 2019 auf den Borgentreicher, weil der Lübcke-Mörder Stephan E. aussagte, die Waffe bei dem nun Freigesprochenen gekauft zu haben. Allerdings hatte Stephan E. im Laufe mehrerer Vernehmungen unterschiedliche Angaben gemacht.

Lübcke-Mord: Erneuter Freispruch

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