Kollegin erstochen: 13 Jahre Haft für angehenden Rettungssanitäter in Bielefeld
Lokalzeit OWL. 15.07.2024. 01:58 Min.. Verfügbar bis 15.07.2026. WDR. Von Jonas Helm.
Kollegin erstochen: 13 Jahre Haft für angehenden Rettungssanitäter in Bielefeld
Stand: 15.07.2024, 17:38 Uhr
Im Prozess um die tödlichen Messerstiche eines 21-Jährigen ist am Montag das Urteil gefallen. Weil er seine Kollegin ermordet hat, muss der Angeklagte lange ins Gefängnis. Seine Verteidigung will aber in Revision gehen.
Zu 13 Jahren Haft wegen Mordes ist der 21-jährige angehende Rettungssanitäter heute vom Landgericht Bielefeld verurteilt worden. Die Richter urteilten nach Jugendstrafrecht. Die Höhe der Strafe hielt das Gericht für angemessen, um erzieherisch auf ihn einzuwirken. Er habe noch einen langen Weg vor sich, meinte der Vorsitzende. Der Angeklagte hatte schon früh im Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit gestanden, im vergangenen Oktober eine gleichaltrige Kollegin nach einem privaten Streit mit einem Messer erstochen zu haben.
Foto des Opfers im Gerichtssaal
Zur Urteilsverkündung war der Zuschauerraum im Landgericht Bielefeld, wie schon zum Auftakt, gut gefüllt. Zahlreiche Menschen verfolgten den Prozess. Auf Seiten der Nebenklage hatten Verwandte auch ein Bild der Getöteten mit zum heutigen Termin gebracht.
Täter und Opfer arbeiteten beim selben Rettungsdienst. Am Tatabend gab es eine private Party. Der Angeklagte soll seiner Kollegin mehrfach Avancen gemacht haben. Sie wies ihn schließlich lautstark zurück. Er bat um eine Aussprache, sie stimmte zu. Während eines Spaziergangs soll er dann mit einem Messer auf sie eingestochen haben. Die junge Frau verblutete.
Verteidigung hatte Jugendstrafe beantragt
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe nach Erwachsenenstrafrecht beantragt, die Verteidigung hingegen acht Jahre nach Jugendstrafrecht. Im Prozess hatte ein psychiatrischer Sachverständiger Entwicklungsdefizite und fehlende emotionale Reife beim Angeklagten festgestellt. Das Gericht wandte zwar aufgrund von Reifeverzögerungen Jugendrecht an, ging aber über die Höchststrafe von zehn Jahren hinaus, weil es die besondere Schwere der Schuld feststellte. Er habe zwei Mordmerkmale verwirklicht, eine große kriminelle Energie an den Tag gelegt, konsequent und zielgerichtet seine Tötungsabsicht umgesetzt, sagte das Gericht in der Urteilsbegründung.
Die Anwältin des Mannes sagte im Anschluss an die Urteilsverkündung, dass sie es grundsätzlich richtig findet, dass ihr Mandant nach Jugendstrafrecht verzurteilt worden ist. "Bei dem Angeklagten gab es zwar den Punkt, dass er beruflich sehr erfolgreich war, und da auch sehr konsequent war, aber auf der anderen Seite sehr viele Aspekte in der Entwicklung, in der schulischen Laufbahn und in der Familiären Beziehung vorhanden waren, die eher Schlüsse darauf zulassen, dass er noch nicht Erwachsen ist."
Die Verteidigung kündigte aber Revision an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa