Landgericht Siegen

Hohe Haftstrafe für 18-Jährigen nach Mord an Senior?

Stand: 04.07.2024, 12:24 Uhr

Weil er im Januar 2024 in Finnentrop einen Spaziergänger erstochen hat, soll ein 18-Jähriger aus Wenden für 13 Jahre ins Gefängnis. Das fordert der Staatsanwalt. Das Urteil soll am Donnerstagnachmittag fallen.

Von Gaby Rosenkranz

Der junge Mann hatte im Januar in Finnentrop einen 72-jährigen Mann erstochen. Der soll ihn, nach eigenen Aussagen, zuvor wegen seiner Hautfarbe massiv rassistisch beleidigt haben. Der Angeklagte hatte sich kurz nach der Tat gestellt und sie auch vor Gericht zugegeben.

Sein Verteidiger hält eine Strafe von acht Jahren für angemessen. Die Anwältin der Familie des Opfers will dem Gericht das Strafmaß überlassen.

Angeklagter voll schuldfähig

Der Gutachter hält den 18-Jährigen für voll schuldfähig. Er sieht bei ihm eine Störung des Sozialverhaltens. Der Angeklagte sei ein sehr aggressiver Mensch, der über keinerlei Sicherung verfüge, die ihn von Gewalt abhielte. Eine Tat im Affekt sei das nicht gewesen. Der Angeklagte habe genau überlegt und dann zugestochen. 14 Stiche fügte er dem Opfer zu, der Stich ins Herz war tödlich.

Gegen einen Affekt spricht auch, sagt der Gutachter, dass die Handlungen des Angeklagten nach der Tat wohl überlegt waren. Er hatte sich zunächst versteckt, ging dann aber zur Polizei und stellte sich. Laut Protokollen soll er dort gesagt haben: "Ich war das mit dem alten Mann."

Keine Reue, keine Entschuldigung

Von Prozessbeginn an wirkte der Angeklagte gelangweilt, schlief ständig ein, so dass die Richterin ihn immer wieder lautstark ermahnen musste, sich zu benehmen und respektvoll zu sein. Insbesondere der Familie des Opfers gegenüber. Tochter und Sohn waren Nebenkläger im Prozess.

Auf die Frage, ob ihm nicht klar sei, wie das hier für ihn ausgehen könne, antwortete der 18-Jährige "Nein!".

13 Jahre Haft wegen Schwere der Schuld?

Da seine Reife, laut Gutachten, nicht der eines 18-Jährigen entspricht, soll der Angeklagte nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Hier ist die Höchststrafe eigentlich zehn Jahre Haft. 13 Jahre, wie der Staatsanwalt sie fordert, sind bei Feststellung der Schwere der Schuld erlaubt.

Die Tat habe ihn fassungslos gemacht, sagte der Staatsanwalt zu Beginn seines Plädoyers: Da sei das Opfer lediglich spazieren gegangen und nicht mehr zurückgekehrt. Er glaubt nicht, dass der ältere Mann den Angeklagten rassistisch beleidigt hat. Zeugenaussagen, unter anderem von ausländischen Nachbarn, hätten ihn in keiner Weise als fremdenfeindlich bezeichnet.

Für den 18-Jährigen spreche, da sind sich Staatsanwalt und Verteidiger einig, dass er sich gestellt hat. Ansonsten wären die Ermittlungen wohl sehr schwierig geworden. Das Urteil soll am Nachmittag fallen.

Über dieses Thema berichtet der WDR am 04.07.2024 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit Südwestfalen und im Radio auf WDR 2.

Unsere Quellen:

  • WDR-Reporterin vor Ort
  • Landgericht Siegen