18-Jähriger muss neun Jahre ins Gefängnis
Lokalzeit Südwestfalen. 04.07.2024. 01:39 Min.. Verfügbar bis 04.07.2026. WDR. Von Franz Altrogge.
18-Jähriger muss neun Jahre ins Gefängnis
Stand: 04.07.2024, 17:33 Uhr
Weil er im Januar 2024 in Finnentrop einen Spaziergänger erstochen hat, muss ein 18-Jähriger aus Wenden für neun Jahre ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Siegen entschieden. Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft gefordert.
Von Gaby Rosenkranz
Der junge Mann hatte im Januar in Finnentrop einen 72-Jährigen erstochen. Der soll ihn, nach eigenen Aussagen, zuvor wegen seiner Hautfarbe massiv rassistisch beleidigt haben. Der Angeklagte hatte sich kurz nach der Tat gestellt und sie auch vor Gericht zugegeben.
Angeklagter nimmt Urteil regungslos entgegen
Auf das Urteil hat der 18-Jährige scheinbar gänzlich ohne Emotionen reagiert. Bei den letzten Worten der Richterin hob er lediglich den Kopf. Ein Gutachter hatte bei dem jungen Mann eine Störung des Sozialverhaltens diagnostiziert.
Zentraler Punkt für Urteil
Der Angeklagte sei ein sehr aggressiver Mensch, der über keinerlei Sicherung verfüge, die ihn von Gewalt abhielte. Eine Tat im Affekt sei das nicht gewesen. Der Angeklagte habe genau überlegt und dann zugestochen. 14 Stiche fügte er dem Opfer zu, der Stich ins Herz war tödlich. Diese Störung des Sozialverhaltens war der zentrale Punkt in der Urteilsbegründung.
Gestörtes Sozialverhalten
Für den Gutachter und die Richterin steht fest, dass der 18-Jährige immer dann Menschen bestraft und zusammenschlägt, wenn ihm "etwas gegen den Strich geht." Genau das hat er, nach Auffassung des Gerichts, auch bei dem Mord an dem Rentner getan. Dass der den jungen Mann zuvor rassistisch beleidigt haben soll, glauben die Richter nicht. Was zwischen den Männern den Streit ausgelöst haben könnte, ist unklar. Das Gericht geht aber von einer Nichtigkeit aus.
Keine Reue, keine Entschuldigung
Von Prozessbeginn an wirkte der Angeklagte gelangweilt, schlief ständig ein, so dass die Richterin ihn immer wieder lautstark ermahnen musste, sich zu benehmen und respektvoll zu sein. Insbesondere der Familie des Opfers gegenüber. Tochter und Sohn waren Nebenkläger im Prozess.
Der Staatsanwalt will Revision in dem Fall einlegen. Er hatte 13 Jahre Haft für den 18-Jährigen gefordert.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporterin vor Ort
- Landgericht Siegen