18-Jähriger muss neun Jahre ins Gefängnis

Lokalzeit Südwestfalen 04.07.2024 01:39 Min. Verfügbar bis 04.07.2026 WDR Von Franz Altrogge

18-Jähriger muss neun Jahre ins Gefängnis

Stand: 04.07.2024, 17:33 Uhr

Weil er im Januar 2024 in Finnentrop einen Spaziergänger erstochen hat, muss ein 18-Jähriger aus Wenden für neun Jahre ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Siegen entschieden. Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft gefordert.

Von Gaby Rosenkranz

Der junge Mann hatte im Januar in Finnentrop einen 72-Jährigen erstochen. Der soll ihn, nach eigenen Aussagen, zuvor wegen seiner Hautfarbe massiv rassistisch beleidigt haben. Der Angeklagte hatte sich kurz nach der Tat gestellt und sie auch vor Gericht zugegeben.

Angeklagter nimmt Urteil regungslos entgegen

Auf das Urteil hat der 18-Jährige scheinbar gänzlich ohne Emotionen reagiert. Bei den letzten Worten der Richterin hob er lediglich den Kopf. Ein Gutachter hatte bei dem jungen Mann eine Störung des Sozialverhaltens diagnostiziert.

Zentraler Punkt für Urteil

Der Angeklagte sei ein sehr aggressiver Mensch, der über keinerlei Sicherung verfüge, die ihn von Gewalt abhielte. Eine Tat im Affekt sei das nicht gewesen. Der Angeklagte habe genau überlegt und dann zugestochen. 14 Stiche fügte er dem Opfer zu, der Stich ins Herz war tödlich. Diese Störung des Sozialverhaltens war der zentrale Punkt in der Urteilsbegründung.

Gestörtes Sozialverhalten

Für den Gutachter und die Richterin steht fest, dass der 18-Jährige immer dann Menschen bestraft und zusammenschlägt, wenn ihm "etwas gegen den Strich geht." Genau das hat er, nach Auffassung des Gerichts, auch bei dem Mord an dem Rentner getan. Dass der den jungen Mann zuvor rassistisch beleidigt haben soll, glauben die Richter nicht. Was zwischen den Männern den Streit ausgelöst haben könnte, ist unklar. Das Gericht geht aber von einer Nichtigkeit aus.

Keine Reue, keine Entschuldigung

Von Prozessbeginn an wirkte der Angeklagte gelangweilt, schlief ständig ein, so dass die Richterin ihn immer wieder lautstark ermahnen musste, sich zu benehmen und respektvoll zu sein. Insbesondere der Familie des Opfers gegenüber. Tochter und Sohn waren Nebenkläger im Prozess.

Der Staatsanwalt will Revision in dem Fall einlegen. Er hatte 13 Jahre Haft für den 18-Jährigen gefordert.

Hohe Haftstrafe für 18-Jährigen nach Mord an Senior?

WDR Studios NRW 04.07.2024 00:24 Min. Verfügbar bis 04.07.2026 WDR Online


Unsere Quellen:

  • WDR-Reporterin vor Ort
  • Landgericht Siegen