Arnsberger Urologe verliert Klage um Approbation
Stand: 04.09.2024, 18:26 Uhr
Einem Urologen aus Arnsberg ist zu Recht die Approbation entzogen worden. Er war wegen Körperverletzung verurteilt worden.
Von Heinz Krischer
Die Bezirksregierung hatte dem Arzt seine Zulassung wegen Unwürdigkeit aberkannt. Dagegen hatte er geklagt – erfolglos. Das hat das Arnsberger Verwaltungsgericht am Mittwoch mitgeteilt. Dennoch darf er erstmal weiter praktizieren.
Vor zwei Jahren war der Arzt vom Arnsberger Amtsgericht rechtskräftig wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Betruges verurteilt worden. Er hatte über mehrere Jahre hinweg bei seinen Patienten mit sogenannten Stoßwellen angebliche Nierensteine entfernt. Das jedenfalls hatte der Arzt gegenüber den Patienten behauptet.
Schmerzhafte Behandlung erfolgte nur zum Schein
So auch bei Walter Kremer. 19 Mal behandelte ihn der Arzt mit Stoßwellen. "Das fühlt sich an wie rasch aufeinanderfolgende Hammerschläge. Das ist auf die Dauer der Behandlung von circa acht bis zehn Minuten schon sehr schmerzhaft", sagt der ehemalige Patient des Arztes.
Doch: Kremer hatte gar keine Nierensteine. Ihn und die anderen Patienten hatte der Urologe nur behandelt, um mit der teuren Therapie Geld zu verdienen. Als das Urteil des Amtsgerichtes vor zwei Jahren rechtskräftig wurde, entzog die Bezirksregierung Arnsberg dem heute 63-Jährigen die Approbation, also die Genehmigung, als Arzt zu praktizieren.
Trotz des Urteils darf der Arzt weiter praktizieren
Mit der Klage gegen die Bezirksregierung sicherte sich der Urologe eine "aufschiebende Wirkung" – er praktizierte weiter. Und das, obwohl das Verwaltungsgericht jetzt entschied, dass er zurecht wegen "Unwürdigkeit" seine Zulassung verloren habe.
Der Kläger habe das Vertrauen seiner Patientinnen und Patienten missbraucht, "dass ein Arzt nur die Behandlungen vorschlägt und durchführt, die medizinisch indiziert sind, nicht aber solche Behandlung, die allein seinem eigenen wirtschaftlichen Interesse dienen", begründete das Gericht die Entscheidung.
Berufung am OVG ist noch möglich
Weil das Urteil aber noch nicht rechtskräftig ist und der Arzt noch Berufung am Oberverwaltungsgericht einlegen kann, kann der 63-Jährige auch weiterhin praktizieren. Sollte es zu einer Verhandlung am OVG kommen, wird das sicherlich noch einige Zeit dauern.
Unsere Quellen:
- Verwaltungsgericht Arnsberg
- WDR-Reporter