Nach der Amokfahrt in Münster am 07. 04.2018 hat das Land NRW den Opfern bei langfristigen Problemen auch finanzielle Unterstützung zugesichert. Wie das Gesundheitsministerium bestätigte, steht den Betroffenen Hilfe nach dem Opferschutzgesetz zu. Bislang habe es mehr als 100 Anfragen gegeben. Bei über 50 davon ging es um etwaige Zahlungen.
Traumaambulanzen helfen
Wer Hilfe braucht, kann sich an die Traumaambulanzen der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe wenden. Dort finden Betroffene Unterstützung - Freunde, Verwandte und Angehörige der Opfer genauso wie Augenzeugen, Rettungskräfte oder Menschen, die aufgrund der Amokfahrt Ängste entwickeln.
Kreis der Betroffenen sehr groß
Tatsächlich sei der Kreis der Betroffenen nach so einem Ereignis sehr groß, erklärt Ulrich Nolte vom Sozialdienst der münsterschen Uni-Klinik. So gebe es sogar Gesprächsbedarf bei Klinikmitarbeitern, die an dem Tag notfallmäßig nicht in die Klinik fahren und helfen konnten.
Jeder Mensch verabeitet das Erlebte anders
Grundsätzlich aber gehe jeder Mensch damit anders um, wie auch bei den Verletzten der Amokfahrt zu beobachten. "Es gibt Menschen, die möchten nicht mehr erzählen, was passiert ist, andere, die immer wieder ins Gespräch gehen, oder die wütend sind."
Ein Verletzter noch in Lebensgefahr
Von den insgesamt 25 verletzten Personen werden derzeit noch sechs stationär in der Uni-Klinik und im Clemenshospital behandelt. Einer von ihnen schwebt weiterhin in Lebensgefahr. Bei der Amokfahrt am 07.04.2018 wurden zwei Menschen getötet.