Das Oberverwaltungsgerichts in Münster (OVG) hat am Freitagabend entschieden, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland vorerst nicht mehr in Quarantäne müssen. Geklagt hatte ein Mann aus Bielefeld, der sich auf Ibiza und Teneriffa aufhielt beziehungsweise immer noch aufhält. Dort ist die Inzidenz niedriger als in seiner Heimat. Das Gericht hat entschieden, es mache keinen Sinn, den Mann in Isolation zu schicken, wenn das Risiko an seinem Aufenthaltsort niedriger ist als zuhause.
Einreiseverordnung ist momentan außer Kraft
Die Meldung lässt aufhorchen. Schließlich setzte das NRW-Gesundheitsministerium wenige Stunden später die gesamte Corona-Einreiseverordnung des Landes außer Kraft.
Was bedeutet das nun? Wird der Urlaub über Weihnachten am Strand nun zu einer Option? Geht es doch in den Skiurlaub?
Gute Nachrichten für Menschen mit Familie im Ausland
In erster Linie dürfen sich nun Menschen über dieses Urteil freuen, die zum Beispiel Familie oder Partner im Ausland haben. Ein Besuch über Weihnachten ist nach dem jetzigen Stand ohne größere Probleme möglich. Die Grenzen zu den meisten Ländern sind ohnehin offen. Wer also am 26. Dezember wieder nach Hause fährt, müsste dann nicht zehn Tage in Quarantäne.
An den Einreisebestimmungen im Zielland ändert das Urteil jedoch nichts. Wer nun etwa nach Frankreich reisen will, muss auch die dortigen Maßnahmen beachten. Französische Hotels beispielsweise dürfen nur Franzosen aufnehmen, die beruflich reisen.
Urteil wird als positives Signal gewertet
Wichtig ist zudem: viele Länder haben auch Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Das heißt, Deutsche müssten in ihrem Zielland in Quarantäne. Auch die Einreisebestimmungen in die Niederlande sind sehr strikt. Dort muss sich ein deutscher Gast für zehn Tage in Hausquarantäne begeben.
Hinzu kommt, dass sich viele Länder derzeit im Lockdown befinden - wie etwa Österreich oder Griechenland. Wer beispielsweise nach Kreta reist, wird da sicherlich keinen unbeschwerten Urlaub verbringen.
Die Außerkraftsetzung der Einreisebestimmungen ist daher nicht als Freibrief für Reisen zu betrachten. Dennoch wertet der tourismuspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion das Urteil als positives Signal: "Wenn von Reiserückkehrern keine große Gefahr ausgeht, müssen die Verordnungen zur Quarantäne nun angepasst werden. Testen statt pauschale Quarantäne muss das Ziel sein," sagte Marcel Klinge.
Es ist davon auszugehen, dass die Verordnung in den kommenden Tagen überarbeitet und angepasst wird. Letztlich liegt die Verantwortung bei jedem selbst, ob der Weihnachtsurlaub in Zeiten einer globalen Pandemie wirklich sein muss - selbst wenn er erlaubt sein sollte.