Nach schwereren Verläufen einer Covid-19-Erkrankung kann es zu lang andauernden gesundheitlichen Problemen kommen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen aber auch die gesetzlichen Unfallversicherungen (etwa bei medizinischem Personal) können hier weiterhelfen.
Eine spezielle COVID-19-Rehabilitation gibt es nicht. Jedoch gelten auch hier die gewöhnlichen Kriterien zur Bewilligung. Eine Reha muss von den Patienten beantragt werden - und deren Arzt oder Ärztin muss begründen, warum sie nötig ist. Bei Privatpatienten kommt es auf den konkreten Vertrag an, ob Reha-Leistungen übernommen werden. Außerdem gibt es noch die Rehabilitationen der Deutschen Rentenversicherung.
Menschen aus dem Gesundheitswesen, die sich während der Arbeit mit dem Coronavirus angesteckt haben, sollten bei anhaltenden Beschwerden auch abklären, ob eine Anerkennung als Berufskrankheit möglich ist.