Im privaten Pkw besteht in NRW keine Maskenpflicht. Wer als Fahrer freiwillig eine Maske trägt, weil er Mitfahrer an Bord hat, muss beachten, dass seine Gesichtszüge trotzdem erkennbar sind, sonst droht ein Bußgeld, so der ADAC unter Verweis auf Juristen. Eine Maskenpflicht besteht allerdings bei Taxifahrten.