Bei der Einreise nach Deutschland sind wegen der Corona-Pandemie bestimmte Regeln zu beachten. Was für Einreisende gilt, hängt davon ab, ob man sich in den zehn Tagen davor in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Für Pendelnde und Durchreisende gelten allerdings Ausnahmen.
Aus welcher Art von Risikogebiete reist man ein?
Die Bundesregierung unterscheidet bei der Einreise zwischen zwischen diesen drei Arten von Gebieten. Das können sowohl ganze Staaten als auch nur einzelne Regionen sein:
- Virusvariantengebiete
- Hochrisikogebiete
- keine Risikogebiete
Eine aktuelle Übersicht über die Risikogebiete gibt es beim Robert Koch-Institut unter diesem Link:
Welche Regeln gelten bei der Einreise aus welchem Gebiet?
Für Einreisende, die sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, gilt: Sie müssen ihren Grenzübertritt vorher über die Website www.einreiseanmeldung.de ankündigen. Wer dazu keine Möglichkeit hat, kann die Einreise auch in Papierform anmelden.
Darüber hinaus gilt: Wer sich in einem Hochrisikogebiet aufgehalten hat und offiziell als geimpft oder genesen gilt, kann problemlos nach Deutschland einreisen. Alle anderen müssen zehn Tage in Quarantäne. Eine Freitestung ist nach fünf Tagen möglich. Vom 03.03.2022 an gilt: Kinder unter zwölf Jahren können sich unverzüglich aus der Quarantäne freitesten. Kinder unter sechs Jahren müssen nicht in Quarantäne. Für Geimpfte wichtig: Der digitale Impfpass ist für neun Monate gültig - es sei denn, man lässt sich boostern.
Wer aus einem Virusvariantengebiet kommt, muss auf jeden Fall für zwei Wochen in Quarantäne, und alle müssen einen Test vorlegen, auch Geimpfte und Genesene.
Über aktuelle Details zu den Einreise-Regeln - auch für Pendelnde und Durchreisende - informiert die Bundesregierung auf dieser Internetseite:
Detaillierte Infos für Reisen in die Niederlande und zurück nach Deutschland gibt es hier: