In NRW dürfen derzeit unabhängig vom Corona-Infektionsgeschehen alle Einzelhandelsgeschäfte öffnen. Eine Zugangsbeschränkung gibt es nicht mehr. Seit Sonntag (03.04.2022) gilt dort auch keine Maskenpflicht mehr.
- Corona-Schutzverordnung für NRW - gültig seit 3. April 2022 (PDF) | Landesregierung NRW
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