Ob beim Friseur, im Zoo oder beim "Click and Meet" im Einzelhandel: Wer zweimal geimpft ist oder schon nachweislich Corona hatte, muss in NRW schon seit Montag keinen negativen Schnelltest mehr vorweisen.
Bald sollen noch mehr Regeln wegfallen
Am Donnerstag hatte der Bundestag noch weitere Freiheiten beschlossen. Das Gesetz passierte am Freitag auch den Bundesrat. Wenn die Regelung nun schnell im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, könnten die Lockerungen bereits zum Wochenende gelten.
Was wird gelockert?
Das sind die neuen Freiheiten: Wer geimpft oder genesen ist, muss keine Ausgangsbeschränkungen mehr beachten. Außerdem werden diese Personen bei den Regeln zu Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt. Das hieße zum Beispiel in Landkreisen mit einer Inzidenz mehr als 100: Ein Haushalt plus eins - plus beliebig viele Geimpfte oder Genesene.
Geimpfte und Genesene sind künftig nicht nur gleichgestellt mit negativ Getesteten, wie bisher - sie würden sogar mehr Rechte genießen. Die Regierung begründet das damit, dass bei negativen Coronatests ein größeres Fehlerrisiko besteht.
Zudem müssen vollständig Geimpfte und genesene Menschen nur noch in Ausnahmefällen nach Reisen in Quarantäne - etwa, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen.
Wer gilt als "genesen oder geimpft"?
Konkret gelten die Erleichterungen für drei Personengruppen: Alle, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage her ist; alle, die eine Covid-Erkrankung überstanden haben und einen höchstens sechs Monate alten Nachweis dafür haben; und schließlich alle Genesenen, deren Nachweis zwar älter ist, die aber bereits mindestens eine Impfdosis bekommen haben.
Als Beleg für eine vollständige Impfung soll ein Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch akzeptiert werden. Dass man genesen ist, soll man mit einem positiven PCR-Labortests nachweisen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum sollen allerdings weiter gelten.
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte am Donnerstag im Bundestag betont, rechtsstaatliche Grundsätze müssten gerade auch in Krisenzeiten gelten. Grundrechte könnten zwar eingeschränkt werden, um Leben und Gesundheit zu schützen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sicherzustellen. Da nach wissenschaftlicher Expertise des Robert Koch-Instituts (RKI) Geimpfte und Genesene andere Menschen zumindest in deutlich geringerem Maße infizieren könnten, falle der Grund für Grundrechtseinschränkungen aber weg.
Laschet ruft zu Mäßigung auf
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) forderte die Geimpften zu einem "verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen Glück" auf. Sie sollten sich nicht zu überschwänglich verhalten, um Frustration und Neid derer vorzubeugen, die sich noch nicht impfen lassen können.
Mehrere Länder wollen Tourismus hochfahren
Mehrere Bundesländer kündigten zudem eine vorsichtige Öffnung für den Tourismus an. Schleswig-Holstein ist mit der bundesweit niedrigsten Inzidenz Vorreiter. Ab dem 17. Mai sind wieder Übernachtungen und Restaurantbesuche möglich - allerdings auch nur für Genesene, Geimpfte und alle, die sich jeden zweiten Tag testen lassen. In Bayern sollen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze in Kreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 ab dem 21. Mai öffnen dürfen.
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller sprach sich derweil für eine bundesweite Absprache über Urlaubsmöglichkeiten in den Sommerferien aus: "Das geht auch nur in einer Verständigung zwischen den Bundesländern, wie wir mit dem ganzen Thema Reiseverkehr, Inland, Ausland, Städtetourismus umgehen", sagte Müller nach einer Sitzung des Berliner Senats. "Da wird es mit Sicherheit noch einen Abstimmungsprozess geben müssen." Schließlich sei der Reiseverkehr länderübergreifend.