Wenn ihre Erkrankung fortschreitet, sind Demenzkranke nicht mehr in der Lage, wichtige rechtliche Entscheidungen selbst zu treffen. Ist das der Fall, übernimmt das eine bevollmächtigte Person oder ein von einem Gericht bestimmter gesetzlicher Betreuer.
Diese Person muss auch der Impfung der demenzkranken Person zustimmen. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat dafür ein Formular erstellt, das Impfwillige beziehungsweise deren Betreuer unterschreiben müssen.
Gefragt wird darin etwa nach regelmäßig eingenommenen Medikamenten oder Vorerkrankungen. Außerdem ist ein ausführliches Aufklärungsgespräch mit einem Arzt vorgesehen.