Am vergangenen Samstag hat Aldi als erster Discounter in Deutschland damit angefangen, Corona-Selbsttests zu verkaufen. Die Nachfrage war riesig, es dauerte nicht lange, bis die Tests ausverkauft waren. Nun wird klar, dass es mit dem Test ziemlich einfach ist, sich ein negatives Ergebnis bescheinigen zu lassen. Und dazu muss man nicht einmal einen Test gekauft haben. Betrug leicht gemacht? Was ist dran an diesen Meldungen? Und was bringt mir das negative Ergebnis?
QR-Code scannen und Ergebnis selbst eintragen
Im Kern geht es darum, dass der Test, der per Nasenabstrich durchgeführt wird, einen QR-Code auf der Packung hat. Man scannt den Hinweis und landet auf einer Seite, auf der man vermerkt, ob der Test positiv oder negativ ist. Diese Seite druckt man aus und hat eine Bescheinigung über einen negativen Corona-Test in der Tasche.
Streng genommen reicht es sogar, den QR-Code auf einem Foto von einer Packung im Supermarkt einzuscannen und schon kann man sich beliebig viele negative Testergebnisse bescheinigen. Die Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ) hatte zuerst darüber berichtet.
Wofür kann ich den Selbsttest wirklich benutzen?
Mit diesem Schlupfloch wäre Betrug natürlich Tür und Tor geöffnet. Aber: Mit den Selbsttest kann man außer im privaten Bereich nichts anfangen. Aktuell bekommt man überhaupt keine Freiheiten mit diesem Testergebnis, man braucht es weder beim Einkaufen noch bei körpernahen Anwendungen wie Kosmetik oder Fußpflege. Der Test ist einzig und allein für den privaten Gebrauch relevant, etwa wenn man die Großeltern besuchen will.
Viel Wind um Nichts also? Im Prinzip schon. Das NRW-Gesundheitsministerium bestätigt, dass laut Corona-Schutzverordnung nur Schnelltests, die in "von der Coronatestungsverordnung vorgesehenen Teststellen" durchgeführt wurden, gültig seien. Zudem müssten sie von diesen Teststellen "schriftlich oder digital" bestätigt werden. Diese Teststellen existieren vielerorts bereits oder werden derzeit eingerichtet.
Unter den Augen des Personals einen Selbsttest machen
Allerdings gibt es bis zum 1. April eine Ausnahme: Ersatzweise kann man auch einen Selbsttest zum Ort der Dienstleistung mitbringen und diesen dort in Anwesenheit des Personals durchführen. Ist er negativ, darf man behandelt werden.