Die Richter begründen das mit dem Verhalten des 23-Jährigen: Weil er während des Mordversuchs Panik bekommen und die Tat nicht ausgeführt habe, wirke sich das strafbefreiend aus. Zudem habe sich der Angeklagte gut entwickelt, ist Vater geworden und habe einen Job. Auch das müsse man berücksichtigen, urteilte die Kammer.
Der heimtückische Fall sorgte vor vier Jahren bundesweit für Aufsehen: Im Sommer 2019 soll ein Trio versucht haben, den Lehrer einer Dortmunder Gesamtschule zu töten – offenbar wollten sie ihn in einen Hinterhalt locken, um ihn dort mit einem Hammer umzubringen.
Das Motiv: Rache daran, dass sich der bereits verurteilte Haupttäter vom Lehrer ungerecht benotet gefühlt hat. Er drohte, sitzen zu bleiben und hat daraufhin versucht, andere Schüler als Komplizen zu gewinnen.
Lehrer hatte schon vorher Konflikte mit Tätern
Im Mai 2019 dann der Versuch: Zwei Schüler fingen den Lehrer ab und erzählten, dass jemand auf dem Schulhof medizinische Probleme habe. Der Lehrer wurde misstrauisch, verständigte den Rettungswagen und drehte beiden Schülern nicht den Rücken zu. Das hat ihm wohl das Leben gerettet.
Zwei Mittäter wurden schon zu einer Haftstrafe und zu Jugendarrest verurteilt – der jetzt noch vor Gericht stehende Mann wurde so wie heute beim ersten Prozess 2020 freigesprochen. Die Richter gingen damals davon aus, dass er die Tat freiwillig aufgegeben hatte, indem er den Hammer so weit in seine Hose schob, dass er ihn nicht mehr erreichen konnte.
Zu milde Strafe für Bundesgerichtshof
Für den Bundesgerichtshof reichte das nicht für einen freiwilligen Rücktritt vom Mordversuch. Deswegen musste das Dortmunder Landgericht den Fall neu aufrollen.
Mordversuch an Lehrer- wie konnte es so weit kommen?
01:45 Min.. Verfügbar bis 30.12.2099.