Prozess-Beginn im April zum Fall des erstickten Kita-Kindes in Gelsenkirchen

Prozess um ersticktes Kita-Kind in Gelsenkirchen muss verschoben werden

Stand: 28.04.2023, 16:27 Uhr

Eigentlich sollten sich ab Freitag zwei Tagesmütter verantworten, weil ein Junge in der Kita während des Mittagsschlafs erstickt war. Aber wegen einer Panne am Amtsgericht in Gelsenkirchen wird der Prozess im Herbst neu beginnen.

Von Maya Graef

Der Prozess war schon mitten in der Beweisaufnahme. Ein Polizist und die Eltern des in der Kita beim Mittagsschlaf erstickten Jungen hatten bereits ausgesagt. In einer Pause stellte sich dann heraus, dass ein Schöffe den ganzen Mai im Urlaub ist und deswegen beim nächsten Prozess-Termin nicht dabei sein könnte. Eine zu lange Unterbrechung, der Prozess wurde abgebrochen.

Das Gericht stellte nach der Panne am Freitag klar: Der Schöffe wurde aus Versehen nicht über den nächsten Termin informiert. Es sei ein organisatorisches Versagen des Gerichts gewesen. Der Prozess soll nun im Oktober neu gestartet werden. Die Eltern des verstorbenen Jungen müssen dann noch einmal zum Tod ihres Kindes aussagen.

Albtraum: Kind in Kita gestorben

Es ist der Albtraum aller Eltern, den eine Familie aus Gelsenkirchen Ende August 2021 erlebt hat: Das Kind in der Mini-Kita abgeben, wo es dann auf tragische Weise stirbt. So geschehen in einer Großtagespflege im Stadtteil Schalke vor zweieinhalb Jahren. Ein zwei Jahre alter Junge erstickte während des Mittagsschlafs in einem Etagenbett – unbemerkt und qualvoll.

Vorwurf der fahrlässigen Tötung

Die beiden angeklagten Tagesmütter müssen sich nun wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Die 38- und die 26-Jährige hätten laut Staatsanwaltschaft den Tod verhindern können, wenn sie zum einen dafür gesorgt hätten, dass das Bett sicher ist. Oder wenn sie im Raum anwesend gewesen wären, oder wenigstens die Geräusche im Zimmer mit einem Babyfon überwacht hätten.

Laut Anklage kam der Junge in dem Etagenbett zu Tode, als er dort unbeaufsichtigt Mittagsschlaf machen sollte. Er soll vom unteren Bett aus eine als Lattenrost dienende - unbefestigte - Spanplatte des oberen Bettes hochgedrückt haben.

Diese konnte er jedoch nicht halten. Sein Kopf wurde eingeklemmt, alleine befreien konnte sich das Kind nicht. Es erstickte und wurde später leblos von den Tagesmüttern aufgefunden. Wie genau es zu dem Unglück in der Kita kommen konnte, sollen Gutachter in dem Prozess klären.

Stadt zog Konsequenzen

Die Eltern hatten ihr Kind an diesem Tag zum ersten Mal dort auch einen Mittagsschlaf machen lassen. Am Freitag müssen sie vor Gericht zum Tod ihres Jungen aussagen. Ein Urteil wird am ersten Prozesstag noch nicht erwartet.

Die Stadt Gelsenkirchen hatte nach dem Vorfall bei den Holzbetten nachgebessert. In den beiden Kitas, die diese Betten nutzen, sind die losen Zwischenplatten nachträglich befestigt worden.

Die Großtagespflege, die die beiden jetzt angeklagten Tagesmütter in städtischen Räumen eigenverantwortlich betrieben hatten, wurde nach dem tödlichen Unfall des Jungen nicht wieder geöffnet.