Um einen Tumor behandeln zu lassen, ging der Mann in die Herner Klinik. "Drei grobe Behandlungsfehler kosteten ihm schließlich das Bein", so schildert es Sabrina Diehl, Fachanwältin für Medizinrecht. Man habe zu Beginn der Behandlung versäumt, dem Mann Blutverdünner zu geben.
Dadurch habe er Durchblutungsstörungen und Schmerzen im Bein bekommen. Die konnten auch durch zwei fehlerhaft durchgeführte Operationen nicht behoben worden.
Weitere Kosten werden gezahlt
Nach einem Klinikwechsel wurden zwar Maßnahmen ergriffen, um die Durchblutungsstörungen zu beheben, allerdings kamen sie zu diesem Zeitpunkt zu spät. Zum Schluss blieb nur noch die Amputation.
Die Klinik zahlt jetzt neben dem Schmerzensgeld auch weitere Kosten, die in der Zukunft entstehen könnten.