Nach der Bluttat in Spenge hat das Landgericht Bielefeld eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass "die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurde", sagte ein Sprecher des Gerichts. Er sei schizophren und leide unter Wahnvorstellungen.
Damit folgt das Gericht am Mittwoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hatte vor dem Schwurgericht selbst ein Geständnis abgelegt. Der 37-Jährige sagte, die Tat sei ein Hilferuf gewesen, weil er sich verfolgt gefühlt hatte. Vor allem wohl von der Familie seines ehemaligen Arbeitgebers.
Opfer starb nach 35 Messerstichen
Die Polizei hatte den Tatort in Spenge im April abgesperrt
Laut Anklage wartete der mutmaßliche Täter am frühen Morgen im April, bis sein 25-jähriger Nachbar auf dem Weg zur Arbeit an seiner Wohnungstür vorbeikam. Mit einem Bolzenschussgerät soll er ihm in den Arm geschossen haben, um dann mit einem Kampfmesser auf ihn einzustechen. Das Opfer wurde von 35 Messerstichen an Kopf, Oberkörper und Rücken getroffen.
Polizeibeamte fanden den 25-jährigen Mann aus Spenge im April tot im Hausflur des Mehrfamilienhauses. Zuvor habe der Tatverdächtige die Beamtinnen und Beamten darüber informiert, dass ein Verletzter im Treppenhaus liege. Er selbst war auch verletzt und musste im Krankenhaus behandelt werden. Er wurde vorläufig festgenommen.
Die Nachbarschaft berichtet von lautem Streit
Nach Aussagen aus der Nachbarschaft sollen sich das Opfer und der mutmaßliche Täter lautstark über die richtige Mülltrennung gestritten haben. Danach soll der Nachbar mit einem Messer auf das Opfer eingestochen haben.
Das 25-jährige Opfer soll erst Anfang des Monats in das Mehrfamilienhaus eingezogen sein. Nach der tödlichen Attacke hatte der Angeklagte selbst direkt die Polizei gerufen.
Voraussetzung für Entlassung
Wie lange der Angeklagte in der psychiatrischen Klinik untergebracht bleibt, ist laut Gerichtssprecher nicht absehbar. Voraussetzung ist, dass von dem Mann keine Gefahr mehr ausgeht. Jährlich soll das von einer Strafvollstreckungskammer überprüft werden.
Quelle:
- Landgericht Bielefeld
- Polizei Herford
- dpa
Über dieses Thema berichtet der WDR am 21.11.2024 auch im Radio auf WDR 2.