Die Spurensicherung am Tatort

Nach gewaltsamen Tod in Spenge: Täter muss in die Psychiatrie

Stand: 21.11.2024, 13:16 Uhr

In Spenge im Kreis Herford wurde im April ein 25-Jähriger getötet. Das Landgericht in Bielefeld hat den Täter jetzt verurteilt.

Nach der Bluttat in Spenge hat das Landgericht Bielefeld eine Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass "die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurde", sagte ein Sprecher des Gerichts. Er sei schizophren und leide unter Wahnvorstellungen.

Damit folgt das Gericht am Mittwoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hatte vor dem Schwurgericht selbst ein Geständnis abgelegt. Der 37-Jährige sagte, die Tat sei ein Hilferuf gewesen, weil er sich verfolgt gefühlt hatte. Vor allem wohl von der Familie seines ehemaligen Arbeitgebers.

Nach Bluttat in Spenge muss der Täter in die Psychiatrie

WDR Studios NRW 21.11.2024 00:21 Min. Verfügbar bis 21.11.2026 WDR Online


Opfer starb nach 35 Messerstichen

Die Polizei am Tatort

Die Polizei hatte den Tatort in Spenge im April abgesperrt

Laut Anklage wartete der mutmaßliche Täter am frühen Morgen im April, bis sein 25-jähriger Nachbar auf dem Weg zur Arbeit an seiner Wohnungstür vorbeikam. Mit einem Bolzenschussgerät soll er ihm in den Arm geschossen haben, um dann mit einem Kampfmesser auf ihn einzustechen. Das Opfer wurde von 35 Messerstichen an Kopf, Oberkörper und Rücken getroffen.

Polizeibeamte fanden den 25-jährigen Mann aus Spenge im April tot im Hausflur des Mehrfamilienhauses. Zuvor habe der Tatverdächtige die Beamtinnen und Beamten darüber informiert, dass ein Verletzter im Treppenhaus liege. Er selbst war auch verletzt und musste im Krankenhaus behandelt werden. Er wurde vorläufig festgenommen.

Die Nachbarschaft berichtet von lautem Streit

Nach Aussagen aus der Nachbarschaft sollen sich das Opfer und der mutmaßliche Täter lautstark über die richtige Mülltrennung gestritten haben. Danach soll der Nachbar mit einem Messer auf das Opfer eingestochen haben.

Das 25-jährige Opfer soll erst Anfang des Monats in das Mehrfamilienhaus eingezogen sein. Nach der tödlichen Attacke hatte der Angeklagte selbst direkt die Polizei gerufen.

Voraussetzung für Entlassung

Wie lange der Angeklagte in der psychiatrischen Klinik untergebracht bleibt, ist laut Gerichtssprecher nicht absehbar. Voraussetzung ist, dass von dem Mann keine Gefahr mehr ausgeht. Jährlich soll das von einer Strafvollstreckungskammer überprüft werden.

Quelle:

  • Landgericht Bielefeld
  • Polizei Herford
  • dpa

Über dieses Thema berichtet der WDR am 21.11.2024 auch im Radio auf WDR 2.