Die Klägerin und ihr Anwalt sitzen an einem Tisch im Gerichtssaal, die Klägerin schaut Richtung Kamera

Klage vor Düsseldorfer Amtsgericht: Misslungene Augenringbehandlung

Stand: 01.02.2024, 13:11 Uhr

Streit um Schadenersatz und Schmerzensgeld für misslungene Augenringbehandlung: Dafür musste die Klägerin am Donnerstag ungeschminkt vor Gericht erscheinen. Sie bekam 1.200 Euro zugesprochen.

Von Martin Höke

Im Zivilstreit um eine angeblich misslungene kosmetische Behandlung ihrer Augenringe musste die Klägerin heute ungeschminkt vor dem Amtsgericht Düsseldorf erscheinen. Das hatte die Richterin ausdrücklich angeordnet.

Zum Prozess ungeschminkt

In der mündlichen Verhandlung bat sie die Klägerin heute um Verständnis. "Ich wollte mir selbst ein Bild machen und das in Augenschein nehmen." Der einfache Grund: Die Beauty-Kundin hat in ihrer Klage behauptet, sie könne nach der aus ihrer Sicht erfolglosen und verpfuschten Behandlung nur noch mit aufwändigem Make-Up aus dem Haus und zur Arbeit gehen.

"Ich werde wegen der dunklen Augenringe oft gefragt, ob ich krank oder müde bin." Klägerin vor Gericht

Kosmetikerin auf Schadenersatz verklagt

Die Düsseldorferin hat den Kosmetik-Salon auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 3.000 Euro verklagt. Außerdem soll ihr die verklagte Kosemetikerin die kompletten Behandlungskosten von 620 Euro erstatten.

Die Behandlung begann im Juni 2021 und dauerte in jeweils bis zu sechswöchigen Abständen sechs Monate. Die Klägerin sagt, dass ihre Augenringe seit der Behandlung nicht heller, sondern ganz im Gegenteil "noch tiefer, dunkler und faltiger als vorher sind."

Kein Erfolgsversprechen, aber auch kein Erfolg

Die Betreiberin des Salons bestreitet das genauso wie den Vorwurf, die Kundin nicht über Risiken aufgeklärt zu haben. "Ich habe die Kundin fachgerecht mit einem anerkannten "permanent-concealer" behandelt", betont sie. "Einen Erfolg habe ich nie versprochen."

Die Kosmetikerin räumte vor Gericht aber ein, dass der erwünschte Erfolg nach der mehrfachen Behandlung mit Aufhellungsmitteln nicht eingetreten ist. "Ja, Sie haben dunkle Augenringe", stellte die Richterin fest. Zuvor hatte sie die Klägerin gebeten, zum Richtertisch zu kommen und ihre Gesichtsmaske abzunehmen.

Vergleich wegen Beweisproblemen angeregt

Weil die Beauty-Kundin aber auf Nachfrage kein Foto vorlegen konnte, das die Augenringe vor der Behandlung zeigt, riet die Richterin beiden Seiten zum Vergleich. Sie machte die Klägerin darauf aufmerksan, dass sie in diesem Zivilstreit die Beweislast trage: Sie müsse also nachweisen, dass ihre Augenringe nach der Behandlung dunkler geworden seien.

Im Anschluss verständigten sich beide Seiten auf einen Vergleich. Demzufolge zahlt das verklagte Kosmetik-Studio der Beauty-Kundin 1.200 Euro.

Der Vergleich wurde auf Widerruf geschlossen. Beide Seiten haben jetzt drei Wochen Zeit zu entscheiden, ob sie ihn annehmen oder nicht.

Über dieses Thema berichtet der WDR am 01.02.2024 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit Bergisches Land und im Radio auf WDR 2.

Unsere Quellen:

  • WDR-Reporter
  • Amtsgericht Düsseldorf