Prozess um Zulassung des Bottroper Apothekers vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - Aufnahme im Gerichtssaal vor dem Prozessauftakt

Entscheidung am Gericht: Bottroper Apotheker bekommt Zulassung nicht zurück

Stand: 25.08.2022, 12:24 Uhr

Der Apotheker, der Krebstherapien gepanscht hat und deswegen in Haft sitzt, will seine Berufszulassung zurück. Die Richter am Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen lehnten das ab.

Der Apotheker aus Bottrop hat seine Zulassung nicht wiederbekommen. Die Richter in Gelsenkirchen haben seine Klage gegen die Bezirksregierung Münster am Donnerstag abgewiesen. Aufgrund seiner Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und wegen Betruges, sehen die Richter ihn nicht mehr als zuverlässig und vertrauenswürdig an. Das müsste er aber laut Bundes-Apothekerordnung sein, betonte der Vorsitzende Richter.

Berufsverbot bleibt auf jeden Fall bestehen

Die Bezirksregierung Münster hatte dem Bottroper Apotheker Peter S. die Berufszulassung entzogen, als ihn das Landgericht wegen unterdosierter Krebstherapien und Betruges zu zwölf Jahren Haft verurteilte. Dagegen hat er vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen Klage eingereicht.

Völlig unabhängig von dem heutigen Urteil gilt weiterhin ein lebenslanges Berufsverbot, das zusammen mit der Haftstrafe ausgesprochen wurde. Für die Kammer gilt es als erwiesen, dass er in über 14.000 Fällen unterdosierte Krebstherapien hergestellt hat. Außerdem muss er wegen Betruges an den Krankenkassen rund 17 Millionen Euro zahlen.

Patienten von damals sind erleichtert

Gruppenfoto der Patientinnen und Nebenklägerinnen im Bottroper Apothekerskandal.

Einige Patienten, die das Verfahren beobachtet haben, sind erleichtert. "Applaus für die Richter, es wäre fatal, wenn dieser Mann irgendwann wieder als Apotheker arbeiten dürfte," sagt die Bottroperin Heike Benedetti. Sie hatte nach dem Skandal um unterdosierte Krebstherapien jahrelang für schärfere Kontrollen in Apotheken gekämpft.

Seit 2018 sitzt Peter S. seine Gefängnisstrafe in Bielefeld ab. Zu dem Verfahren vor dem Gelsenkirchener Verwaltungsgericht am Donnerstag war er nicht erschienen. Gegen das Urteil kann er einen Antrag auf Berufung stellen.