Das Urteil der Kammer: Die Betreibergesellschaft muss selbst dafür aufkommen. Die hatte gegen Bund und Land NRW geklagt. Denn die Betreibergesellschaft war der Auffassung, dass Bund und Land für Abriss und Abwicklung bezahlen müssen, weil das aus einem Rahmenvertrag hervorgehe. Das sieht das Landgericht anders. Der Vertrag "sei auch unter Berücksichtigung der Umstände des Vertragsschlusses nicht dahingehend auszulegen", so das Landgericht.
Energiekonzern RWE und Versorger Mark-E gehört zu Gesellschaftern
An der Betreibergesellschaft sind unter anderem der Energiekonzern RWE und der Energieversorger Mark-E aus Hagen beteiligt. Der Abriss des Meilers dürfte sie Hunderte Millionen Euro kosten. Die Betreibergesellschaft kann in Berufung gehen, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden müsste.
Der Reaktor in Hamm-Uentrop sollte in den Achtzigern die Zukunft der atomaren Energieversorgung werden. Stattdessen wurde er nach sechs Jahren wieder stillgelegt, weil es immer wieder Probleme und Störfälle gegeben hatte. Der Abriss des Kraftwerks soll Ende 2030 beginnen.
Quellen:
- Landgericht Düsseldorf
- dpa
- Reuters