Übach-Palenberg: Ehepaar wegen Unterstützung des Islamischen Staates verurteilt

Stand: 08.03.2024, 16:16 Uhr

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat ein Ehepaar aus Übach-Palenberg im Kreis Heinsberg der Unterstützung der Terrororganisation Islamischer Staat für schuldig befunden. Weil die beiden weitgehend geständig waren, kamen sie mit Bewährungsstrafen davon.

Von Thomas Kalus

Die Richterin verurteilte den 29-jährigen Deutschen Alperen K. und seine ein Jahr jüngere türkische Ehefrau Cagla K. zu Freiheitsstrafen von 21 Monaten bzw. 15 Monaten – beides auf Bewährung. Damit blieb das Gericht etwas unter dem Strafmaß, das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

Das Ehepaar überwies Geld nach Syrien

Das Paar hatte in zehn Fällen über eine in Deutschland ansässige Finanzagentin mehrere Tausend Euro nach Syrien überwiesen. Mit den Spendengeldern sollten laut Gericht die Strukturen des IS gefördert werden.

Insbesondere wurden damit inhaftierte weibliche IS-Mitglieder in den Lagern "Al Hol" und "Roj" im Nordosten Syriens unterstützt.

Frauen setzten in Straflagern Ideologie des IS durch

Die in gesonderten Abschnitten der Lager untergebrachten Frauen sollen dort eine Lebensweise nach strengem islamischen Recht durchgesetzt haben. Das Geld soll auch dazu genutzt worden sein, IS-Angehörige aus Lagern freizukaufen.

Der Prozess war nach dem Auftakt Mitte Februar unterbrochen worden. Die Beteiligten hatten danach ausgelotet, wie die Strafen der Angeklagten bei einem Geständnis aussehen könnten. Nach Angaben des Gerichts haben die Angeklagten daraufhin die Tatvorwürfe weitgehend eingestanden.

Angeklagte wollten Muslime humanitär unterstützen

Nach Aussage der Angeklagten hat für sie im Vordergrund gestanden, in Syrien befindliche Muslime humanitär zu unterstützen. Vor allem die in den Lagern unter prekären Lebensverhältnissen leidenden Frauen und Kinder.

Ihnen sei aber auch bewusst gewesen, dass es sich bei den unterstützten Personen um Angehörige des IS gehandelt habe.

Die Angeklagten bereuen die Taten

Das Gericht hat bei der Strafzumessung berücksichtigt, dass die Angeklagten ihre Taten bereuen. Der Angeklagte Alperen K. hatte außerdem schon eine recht lange Untersuchungshaft unter verschärften Bedingungen verbüßt. Beide sind zudem nicht vorbestraft und sozial integriert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten und die Generalstaatsanwaltschaft können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.

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