Urteile im Fall „Folter WG“ von Köln - Hohe Strafen gegen Mitbewohner

Urteile im Fall „Folter WG“ von Köln - Hohe Strafen gegen Mitbewohner

Stand: 05.02.2024, 18:29 Uhr

Dieser Fall hat viele erschreckt. Eine junge Frau stirbt, nachdem sie von ihren Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern gequält wurde. Nun hat das Kölner Landgericht die Urteile gegen die vier Angeklagten gesprochen: drei Mal Lebenslang, einmal viereinhalb Jahre Haft. Zwei der Angeklagten erhielten Sicherungsverwahrung.

Von Markus Schmitz

Als Polizisten in die Wohnung in Köln-Höhenberg gingen, hatten sie zuvor einen Hinweis über eine junge Frau bekommen, die in einem sehr schlechten Zustand wäre. Die Beamten fanden sie schließlich unter einer Decke liegend, eine abgemagerte, mit Blutergüssen überzogene Person. Der Polizist, der die Frau damals gefunden hatte, trat als Zeuge vor Gericht auf. Der Beamte fügte hinzu, dass er so etwas noch nie zuvor erlebt hatte. 

 „Aggression immer gegen Schwächere“

Die Angeklagten, zwei Frauen und zwei Männer, haben die junge Frau immer wieder gequält. Dabei schlugen und traten sie ihr Opfer, traktierten die Frau mit einer Hundeleine, gaben ihr kaum etwas zu essen und zu trinken oder ließen sie nicht ihre Haare kämmen, was dazu führte, dass ihre Haare "verfilzten". Ausserdem musste die 21-Jährige in der WG betteln, um auf Toilette zu gehen oder "zur Strafe den Boden ablecken".  

Urteile im Fall „Folter WG“ von Köln - Hohe Strafen gegen Mitbewohner

Das Gutachten in dem Prozess bescheinigte den Angeklagten eine sogenannte "asymmetrische Aggression". Ein Verteidiger in dem Verfahren erklärte, dass von ihnen immer wieder "Aggression gegen Schwächere" ausging. 

Haftstrafe auch vor dem Langericht in Essen 

Die beiden Hauptangeklagten wurden bereits vom Landgericht in Essen zu Haftstrafen verurteilt. Sie hatten dem Gericht zufolge auch in Essen in einer Wohngemeinschaft einen Mann gequält. Auch dieser Mann starb, verantwortlich für seinen Tod  war aber eine andere Frau. Aufgrund ihrer "Gefährlichkeit" hat das Gericht nun die Sicherungsverwahrung für die beiden Männer angeordnet. 

Eine Angeklagte in dem aktuellen Kölner Prozess befand sich bis heute auf freiem Fuß. Ursprünglich war sie, wie auch die andere Angeklagte, wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Gegen die Frau, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist nach dem Ende der Urteilsbegründung Haftbefehl erlassen worden. Sie wurde im Gerichtssaal - unter Tränen  - festgenommen. 



Unsere Quellen:

  • Reporter vor Ort

Über das Thema berichtet auch der WDR Hörfunk auf WDR 2 und das Fernsehen in den Lokalzeit Nachrichten