Das Gebäude des Amts- und Landgerichts in Düsseldorf.

Neun Jahre Jugendhaft wegen Mord an Obdachlosem

Stand: 08.09.2023, 14:16 Uhr

Im Prozess um die Tötung eines Obdachlosen in Neuss wurde heute das Urteil gefällt. Ein 18-Jähriger soll für neun Jahre in Jugendhaft, heißt es aus dem Prozessumfeld.

Von Georg Lembeck und Martin Höke

16 Monate nach der tödlichen Messerattacke auf einen Obdachlosen in Neuss hat das Landgericht Düsseldorf den 18-jährigen Täter am Freitag wegen Mordes verurteilt. Weil der mutmaßliche Täter zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, fand das Verfahren gegen ihn in Düsseldorf unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Wie es heißt, verhängte das Gericht gegen den jungen Mann neun Jahre Jugendhaft. Die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Nebenklage sollen zehn Jahre Haft für ihn gefordert haben.

Messerstiche durch die Zeltplane

Die Tat geschah in der Nähe des Neusser Güterbahnhofs: Ein 31-jähriger Mann wurde in seinem Zelt erstochen. Laut Anklage sollen der Jugendliche und ein Begleiter den im Zelt liegenden wohnungslosen Mann nach Drogen gefragt haben. Als dieser sagte, dass er keine habe, soll der Jugendliche mit einem Messer durch die Zeltplane hindurch auf ihn eingestochen haben.

Unschuldiger Mann belastet

Während die beiden Jugendlichen geflüchtet seien, sei der Mann verblutet. Ein Passant hatte später seine Leiche gefunden. Der Angeklagte hatte den Verdacht später zunächst auf einen anderen jungen Mann gelenkt. Dieser saß deshalb wohl unschuldig drei Wochen in Untersuchungshaft.

Täterwissen verriet Jugendlichen

Mit seiner Falschbeschuldigung machte der Jugendliche die Ermittler aber schließlich auch auf sich selbst aufmerksam. Es war aufgefallen, dass er bei seiner Aussage Täterwissen offenbarte. Er wurde ein halbes Jahr nach der Tat festgenommen. Im Vorfeld des Prozesses soll der Angeklagte die Tat dennoch bestritten haben.

Teenager soll Obdachlosen erstochen haben

08.09.2023 00:36 Min. Verfügbar bis 08.09.2025