"Kartoffelpürree in lächelnder Form" - So bewirbt ein deutscher Supermarkt online die Smiley-Kroketten des kanadischen Marktführers McCain. Der Konzern hat sich das weltweit bekannte Symbol des lächelnden Gesichts für seine Kartoffel-Tiefkühlprodukte als Marke schützen lassen und bewirbt damit seit 25 Jahren seine Smiley-Kartoffelkroketten.
Auslöser auf der Kölner Anuga 2017
Als der Konkurrent Agrarfrost aus Wildeshausen in Niedersachsen im Oktober 2017 auf der Kölner Ernährungsmesse "Anuga" ebenfalls mit einer Smiley-Krokette auftauchte, zog McCain vor das Düsseldorfer Landgericht. Das untersagte der Firma aus Niedersachsen per einstweiliger Verfügung, das Kartoffelprodukt weiter anzubieten, es zu bewerben, zu vertreiben und zu exportieren.
Das nahm Agrarfrost zunächst hin, ging dann aber Jahre später erneut gegen die Verfügung juristisch an und verlor erneut in Düsseldorf.
Agrarfrost gibt nicht auf
Das wollte Agrarfrost nicht akzeptieren und klagte erneut, diemal am Oberlandesgericht. Die Firma meint, sie verletze die Markenrechte des kanadischen Konkurrenten nicht. Eine Verwechslungsgefahr bestehe nicht. Denn, die Agrarfrost-Smiley-Kroketten würden nicht in Supermärkten an Endverbraucher verkauft, sondern nur an Profi-Einkäufer aus der Gastronomie für Kitas, Kantinen und Restaurants.
Außerdem habe man das Firmenlogo von McCain nicht verwendet und der Smiley sei nur ein Allerweltszeichen, dessen Form nicht als Zweitmarke wahrgenommen werde.
Smileykrokette ist die Marke
Das sieht der kanadische Marktführer völlig anders. Einer Umfrage zufolge verbinde ein großer Teil der Verbraucher die Smiley-Krokette mit McCain. Eine Konzernanwältin betont, dass die dreidimensionale Krokette, also das gesamte Produkt, die Marke sei. Daher bestehe eine hochgradige Verwechslungsgefahr.
Das hatte das Landgericht Düsseldorf in erster Instanz genauso gesehen. Ob es dabei bleibt, will Richter Erfried Schüttpelz vom Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittag verkünden.
Unsere Quellen:
- Landgericht Düsseldorf
- Oberlandesgericht Düsseldorf
Über dieses Thema berichten wir am 19.12.2024 im WDR-Fernsehen in der Lokalzeit Düsseldorf, 19.30 Uhr.