Eine Betonwand mit der Aufschrift ,,Justizzentrum Aachen"

Prozessauftakt in Aachen: Geldautomat und Blitzgerät gesprengt?

Stand: 01.12.2022, 16:06 Uhr

Ein mutmaßlicher Geldautomatensprenger steht seit Donnerstag vor dem Aachener Landgericht. Der Mann soll im Januar auf dem Weg zu einer geplanten Tat in eine Radarfalle getappt sein. Später soll er den Blitzer zerstört haben.

Ruhig und konzentriert verfolgt der gelernte Industriemechaniker aus Herzogenrath die Verlesung der Anklageschrift. Darin wirft die Staatsanwältin dem heute 49-Jährigen folgendes vor: Am 12. Januar 2022 rast der Angeklagte gegen 4 Uhr morgens in einem Kastenwagen mit falschen Nummernschildern und ohne gültigen Führerschein Richtung Würselen. Er ist auf dem Weg zu einem Geldautomaten, den er knacken will.

Mit Tempo 85 statt der erlaubten 70 tappt der Mann prompt in eine Radarfalle. Dennoch hält er an seinem ursprünglichen Plan fest. Er fährt zum Geldautomaten und versucht, ihn aufzuschweißen. Dabei wird er von einem Passant überrascht und flieht - ohne Beute.

 Radaranlage abgefackelt

Drei Tage geschieht erstmal nichts. Dann entschließt sich der Angeklagte, die Radarfalle zu zerstören – offenbar um Spuren zu verwischen. Er traktiert den Blitzer erst mit einem Hammer, dann füllt er ein Benzingemisch ein und zündet es an. Es entsteht ein Sachschaden von mehr als 180.000 Euro, aber die gespeicherten Fotos bleiben intakt.

 43.000 Euro erbeutet

Das ahnt der Angeklagte vermutlich nicht. Bereits zehn Tage später macht sich der Mann laut Staatsanwaltschaft am selben Geldautomaten in Würselen zu schaffen. Diesmal will er ihn sprengen, aber wieder ist seine Aktion ein Misserfolg. Am nächsten Tag startet er seinen dritten Versuch, er sprengt den Geldautomaten und erbeutet 43.000 Euro.

Ob sich alles wirklich so zugetragen hat, muss nun im Prozess geklärt werden. Noch hat der bereits vorbestrafte Angeklagte nicht zu den Vorwürfen ausgesagt, das will er am nächsten Verhandlungstag tun. Der Mann ist seit zwanzig Jahren drogensüchtig und deshalb möglicherweise auch nur vermindert schuldfähig.