Autofahrerin wegen fahrlässiger Tötung in Bonn vor Gericht
Lokalzeit aus Bonn. 05.11.2024. 02:35 Min.. Verfügbar bis 05.11.2026. WDR. Von Christoph Hensgen.
Autofahrerin wegen fahrlässiger Tötung in Bonn vor Gericht
Stand: 05.11.2024, 20:20 Uhr
Der Tod einer 17 Jahre alten Radfahrerin aus Bonn auf einer Kreisstraße in Wachtberg hat ein gerichtliches Nachspiel. Die Unfallfahrerin muss sich seit heute vor dem Bonner Landgericht wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Von Christoph Hensgen
Die Bonner Staatsanwaltschaft wirft der 62 Jahre alten Frau zudem fahrlässige Körperverletzung vor. Sie soll im Juli 2023 die Kontrolle über ihr Auto verloren haben und in den Gegenverkehr geraten sein. Dort erfasste ihr Auto zwei 16 und 17 Jahre alte Radfahrerinnen.
Schwestern waren nach dem Reiten auf dem Nachhauseweg
Das jüngere Mädchen überlebte schwer verletzt, ihre Schwester starb am nächsten Tag in einem Krankenhaus. Beide Mädchen kamen vom Reiten und waren mit ihren E-Bikes auf dem Nachhauseweg.
Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft rätseln bis heute, wieso die Seniorin am Steuer des Wagens, der nicht ihrer war, sondern einem Familienmitglied gehörte, überhaupt auf die Gegenfahrbahn geriet.
Anklage: Fahrerin war abgelenkt oder unachtsam
Die angeklagte Autofahrerin zwischen ihren Anwälten im Gerichtssaal
Alkohol, Drogen oder ein Smartphone hätten keine Rolle gespielt. In ihrer Anklage geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Frau unachtsam oder abgelenkt war. Ein Smartphone hat die Angeklagte tatsächlich nicht dabei: Sie hatte es zu Hause liegen lassen.
Im Prozess beruft sich die 62-Jährige auf Gedächtnislücken. Sie könne sich an die Sekunden vor dem Unfall nicht mehr erinnern.
Schwer erträglicher Prozess für die Angehörigen
Die Anwälte der Familie halten das für unglaubwürdig. Denn einige Details seien der Frau doch noch präsent. Zum Beispiel die Tatsache, dass sie auf den letzten Metern vor dem Zusammenstoß nicht in ihre Handtasche gegriffen habe, die neben ihr auf dem Beifahrersitz lag.
Die Aussagen der Angeklagten sind für die Familie der Verstorbenen nur schwer zu ertragen.
Schwester der Verstorbenen sagt als Zeugin aus
Die Familie des Opfers: Die Eltern treten als Nebenkläger auf, die Schwester sagt als Zeugin aus
Zum Prozessauftakt sind heute neben der Schwester auch die Eltern der Verstorbenen ins Gericht gekommen. Sie sind Nebenkläger in dem Prozess.
Die Schwester hat heute als Zeugin ausgesagt. Unter Tränen schilderte sie dem Gericht, an was sie sich erinnert. An den Unfall und an die letzten Momente mit ihrer älteren Schwester.
Der Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Ein Urteil wird Ende des Monats erwartet.
Unsere Quellen:
- Reporter vor Ort
- Landgericht Bonn