Die Tat liegt drei Jahre zurück: Ein Kölner soll seine Geliebte getötet haben. Dafür wurde der Mann verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof will die Entscheidung mit einem neuen Verfahren überprüfen lassen.
Opfer wurde in den Kopf geschossen
Es war kurz vor Weihnachten 2020. Zeugen finden auf einem Feldweg bei Ochtendung in Rheinland-Pfalz einen leblosen Körper, der zuvor angezündet wurde.
Die Ermittler stellen fest, dass der toten Frau zuvor in den Kopf geschossen wurde. Die Spur führt nach Köln, zu einem Mann, der mit der Frau eine Beziehung führte.
Baugleiches Auto zur Tat-Rekonstruktion
Mit einem baugleichen Auto ließ das Gericht die Tat nachstellen
Der Mann gilt als dringend tatverdächtig. Das Landgericht macht ihm den Prozess. Obwohl die Staatsanwaltschaft ihm Mord vorwirft, kommt das Gericht zu einem anderen Ergebnis: Er bekommt eine Haftstrafe von 11 Jahren wegen Totschlags.
Die Kammer konnte nicht zweifelsfrei feststellen, ob zum Beispiel das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt war. Während des Prozesses hatte das Gericht ein baugleiches Auto, in dem die Frau damals erschossen wurde, in die Tiefgarage des Landgerichts stellen lassen. Anhand dieses Fahrzeugs wurde die Tat nachgestellt.
Hinterbliebene unzufrieden mit Urteil
Nach der Entscheidung im ersten Prozess legten die Hinterbliebenen der jungen Mutter Revision ein. Nun sind 22 Verhandlungstage angesetzt. Das ist eine Neuauflage der kompletten Beweisaufnahme.
Im ersten Prozess gab es keine Antwort auf die Frage, was das Motiv der Tat war. Der Angeklagte schwieg zu Anfang des Verfahrens. Später gab er an, dass sein Bekannter die Frau getötet hatte. Das Gericht folgte dieser Version nicht.
Unsere Quellen:
- Landgericht Köln
Über dieses Thema berichtet der WDR am 12.01.2023 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit aus Köln und im Radio auf WDR 2.