In dem gesamten Streit geht es um viele Aussagen, die die Bild Zeitung und Bild Online in den vergangenen Jahren über den Kölner Kardinal veröffentlicht haben. In dem aktuellen Fall geht es darum, dass der Verlag weiterhin nicht behaupten darf, dass Woelki vor der Beförderung eines Priesters zum stellvertretenden Stadtdechanten in Düsseldorf von bestimmten Unterlagen in dessen Personalakte wusste.
Die BILD hatte im Mai 2021 in einem Artikel behauptet, dass Woelki diese Unterlagen kannte. Diese Schreiben haben einen pikanten Inhalt. Dabei geht es unter anderem um eine Warnung der Polizei, den betreffenden Priester nicht dort einzusetzen, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten – zum Beispiel in der Betreuung von Messdienern. Der Hintergrund: Der Priester hatte sich vor vielen Jahren in Köln mit einem jugendlichen Prostituierten zu sexuellen Handlungen getroffen.
Staatsanwaltschaft wertet Handy-Chats aus
Die Bild Zeitung hatte in dieser Sache bereits vor der ersten Instanz, dem Kölner Landgericht, verloren - nun also auch vor dem Oberlandesgericht. Die Bild-Berichte verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Erzbischofs, so das Gericht. Es habe nicht bewiesen werden können, dass Woelki Kenntnis von den Inhalten der Akten gehabt habe, erklärte das OLG.
Parallel laufen Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft gegen den Erzbischof. Im vergangenen Sommer hatte die Polizei Räume des Kardinals bei einer Razzia durchsucht, Unterlagen, Datenträger und auch das Handy Woelkis mitgenommen. Eine Auswertung dauert an. Dabei geht es auch um die Frage, welche Dokumente der Kardinal wann kannte. Laut Staatsanwaltschaft ist mit einem Ergebnis nicht vor Herbst 2024 zu rechnen.
Unsere Quelle:
- Kölner Oberlandesgericht