Tod nach 135 Messerstichen: Angeklagter zu 13 Jahren Haft verurteilt
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Tod nach 135 Messerstichen: Angeklagter zu 13 Jahren Haft verurteilt
Stand: 11.12.2024, 14:30 Uhr
Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Frau in Siegburg ist der Angeklagte zu 13 Jahren Haft verurteilt worden.
Von Christoph Hensgen
Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Frau in Siegburg hat das Bonner Landgericht den Angeklagten wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte vor dem Bonner Landgericht gestanden, seine Bekannte am Neujahrstag 2024 getötet zu haben. Ihre Leiche war übersät mit 135 Messerstichen.
Staatsanwaltschaft war zunächst von Mord ausgegangen
Anders als zum Prozessbeginn ging die Staatsanwaltschaft nicht mehr von Mord, sondern von Totschlag aus: Die meisten Verletzungen will der Angeklagte der Frau erst nach deren Tod zugefügt haben, einige bereits mehrere Tage davor.
Leiche lag wohl zwei Monate in Badewanne
Daher, so die Anklage, sei auch das Mordmerkmal der besonderen Grausamkeit nicht verwirklicht. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft sprach zudem in ihrem Plädoyer nicht mehr von einem "einheitlichen Tötungsgeschehen", sondern von vier, zeitlich versetzten Taten: drei Körperverletzungen und einem Totschlag.
Angehörige hatten die Tote erst zwei Monate nach der Tat in der Siegburger Dachgeschoss-Wohnung des 30-Jährigen gefunden. Sie lag in der mit Wasser gefüllten Badewanne.
Angeklagter und Opfer kannten sich aus Drogenszene
Der Mann und das 31-jährige Opfer kannten sich aus der Drogen- und Wohnungslosen-Szene. Zum Zeitpunkt des Auffindens der Leiche war der Angeklagte verschwunden. Nach Hinweisen aus der Szene war er einen Tag später in einem Hinterhof in der Kölner Innenstadt festgenommen worden.
In diesem Haus in Siegburg wurde die Leiche der Frau gefunden.
Der 30-Jährige hatte sein späteres Opfer, das er erst Anfang Dezember 2023 am Siegburger Bahnhof kennengelernt hatte, mit zu sich genommen. Offenbar wollte die Frau dann die Wohnung nicht mehr verlassen. Er habe seine neue Mitbewohnerin wieder loswerden wollen, so der Angeklagte im Prozess. Dieser Streit soll schon wenige Tage nach dem Kennenlernen zu Gewalt zwischen den beiden geführt haben.
Sohn des Opfers geht von Vertuschung aus
Für den Nebenklagevertreter Volker Fritze, der den kleinen Sohn des Opfers vertritt, bleibt die Tat wie angeklagt ein Mord - der zur Vertuschung einer Straftat diente. Der Angeklagte habe keine legale Möglichkeit gesehen, seine unerwünschte Mitbewohnerin aus der Wohnung zu drängen. Hätte er die Polizei gerufen, wären seine vorausgegangenen Gewalttaten aufgeflogen. Würde die Kammer ihm in seiner Bewertung folgen, hätte der Angeklagte mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen müssen.
In seinem letzten Wort sagte der vielfach und einschlägig vorbestrafte Angeklagte unter Tränen, dass er die Tat zutiefst bereue.
Unsere Quellen:
- Polizei Bonn
- Staatsanwaltschaft Bonn
- WDR-Reporter