Zigarettenautomat

Klage von "Pro Rauchfrei" gegen Zigarettenautomaten-Betreiber gescheitert

Stand: 10.04.2024, 09:02 Uhr

Nachdem der Richter gestern Bedenken zum Vorgehen des Nichtraucher-Vereins geäußert hatte, zog die Initiative "Pro Rauchfrei" die Klage erstmal zurück.

Von Benjamin Sartory / Natalie Stöber

Der Nichtraucher-Verein "Pro Rauchfrei" ist mit einer Klage gegen den Mönchengladbacher Zigarettenautomaten-Betreiber "tobaccoland Automatengesellschaft" vorerst gescheitert. Nachdem der Vorsitzende Richter bei einer Verhandlung am Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) gestern Bedenken bezüglich des Vorgehens des Klägers "Pro Rauchfrei" erkennen ließ, zog der Verein seinen Antrag auf einstweilige Verfügung zurück.

Richter sah "keine notwendige Dringlichkeit"

Mit der Verfügung hatte der Verein erzwingen wollen, dass die Mönchengladbacher Firma Tobaccoland ihre bundesweit rund 80.000 Zigarettenautomaten ändert und Warnhinweise stärker zur Geltung bringt.

Der Richter kritisierte aber, dass die für so eine Verfügung notwendige Dringlichkeit wohl nicht gegeben sei, denn der bemängelte Automat stehe schon seit 2018 in der Öffentlichkeit. Ein Hauptsacheverfahren wäre der bessere Weg, um den Sachverhalt zu klären, so der Richter.

"Pro rauchfrei" nicht solvent genug

Zweiter Knackpunkt für die kritische Haltung der Kammer war die Tatsache, dass der Verein nicht allzu finanzkräftig ist. Sollte nun eine einstweilige Verfügung erlassen werden und sich in dem anschließenden Hauptsacheverfahren herausstellen, dass Tobaccoland doch recht hat, hätte die Firma Anspruch auf Schadenersatz.

Für die gewünschte Umgestaltung der Automaten wären nach grober Schätzung der Firma rund 600.000 Euro nötig. "Pro Rauchfrei" hat nach eigenen Angaben Jahreseinnahmen von 10.000 bis 20.000 Euro. Die Richter machten deutlich, dass sie den finanziellen Aspekt für problematisch halten. 

Vereins-Vorstand enttäuscht

Der Vorstand von "Pro Rauchfrei", Stephan Weinberger, zeigte sich nach der Verhandlung enttäuscht, dass es sich um "um Formalitäten gedreht" habe. Er sei aber zuversichtlich, sich in dem Hauptsacheverfahren durchzusetzen. Hierzu werde man in den kommenden Monaten eine Klage einreichen.

Ein Urteil in diesem Verfahren könnte frühestens 2025 kommen. Wie stark die Warnung vor den Gesundheitsgefahren auch auf dem Äußeren eines Automaten zur Geltung kommen muss, ist schon seit Jahren Anlass zum Streit. 2017 reichte "Pro Rauchfrei" eine Klage ein. Nach dem Gang durch die Instanzen stärkte der Bundesgerichtshof dem Nichtraucherverein im Oktober 2023 den Rücken.

Hinweise für gesundheitliche Gefahren nicht deutlich genug

"Rauchen ist tödlich", "Rauchen verstopft Ihre Arterien", "Rauchen bedroht Ihre Potenz". Auf Zigarettenpackungen sind Warnhinweise schon seit vielen Jahren sehr deutlich abgebildet. Zu den Slogans kommen abschreckende Schockfotos.

Doch die Hinweise auf den Zigarettenpackungen kann man vor dem Kauf nicht sehen. Deshalb muss auch schon auf den Automaten vor den gesundheitlichen Gefahren beim Rauchen gewarnt werden.

Und genau das werde nicht deutlich genug gemacht, meinte die Nichtraucher-Initiative "Pro Rauchfrei". Sie hatte deshalb den Mönchengladbacher Automatenbetreiber verklagt.

"Pro Rauchfrei" will klarere Warnhinweise

Konkret meint der Verein, dass es nicht reiche, die Hinweise zum Beispiel am Rand des Automatens zu platzieren. Sie müssten vielmehr auf jede Auswahltaste angebracht werden. Es reiche auch nicht aus, dass bei digitalen Automaten die Warnung erst nach Drücken der Taste erscheine.

"Der Kaufimpuls wird dadurch nicht gehemmt", kritisiert Stephan Weinberger von "Pro Rauchfrei". Das sei aber gesetzlich vorgeschrieben.

Der Verein bezog sich auch auf ein Urteil vom Bundesgerichtshof. Das hatte der Nichtraucher-Initiative 2023 den Rücken gestärkt und klare Warnhinweise auch auf Zigarettenautomaten verlangt. Aus Sicht der Kläger verstößt das Mönchengladbacher Unternehmen gegen die Vorgaben. Sie wollen deshalb eine einstweilige Verfügung erreichen.

Klage vor OLG: Initiative will Zigarettenautomaten ändern

WDR Studios NRW 09.04.2024 00:44 Min. Verfügbar bis 09.04.2026 WDR Online


Betreiber von Zigarettenautomaten findet alles in Ordnung

Der beklagte Automatenbetreiber hält seine Warnhinweise dagegen nach Angaben des Gerichts für rechtlich in Ordnung. Außerdem gebe das Unternehmen zu bedenken, dass eine Umrüstung sehr teuer wäre.

Unsere Quellen:

Darüber berichtet die Lokalzeit Düsseldorf am 10.04.24 auch im Radio auf WDR 2.