Landgericht Münster

Missbrauch: Mutter muss sechs Jahre und neun Monate in Haft

Stand: 29.11.2023, 16:01 Uhr

Der schwere Missbrauchsfall aus dem Münsteraner Stadtteil Kinderhaus hat heute erneut das Landgericht beschäftigt. Die Mutter des missbrauchten Jungen hatte gegen ihre Verurteilung bereits zum zweiten Mal erfolgreich Revision eingelegt.

Die 34-Jährige war zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Jetzt wurde die Haftstrafe um ein Jahr verkürzt. Damit hatte die Frau mit ihrer Revision gegen ein früheres Urteil Erfolg.

Urteil teilnahmslos entgegengenommen

Die Mutter nahm das neue Urteil scheinbar unbeteiligt hin. Hinter der für die Öffentlichkeit verschlossenen Gerichtstür soll sie aber Reue gezeigt und Veranwortung für ihre Mitschuld an den Leiden ihres Kindes übernommen haben. Der Bundesgerichtshof hatte das frühere Urteil gegen sie kassiert, schon zum zweiten Mal. Anders als zuvor haben die Richter heute strafmildernd berücksichtigt, dass die Frau nicht vorbestraft war.

Unverständnis für die Tat

Zum Prozess war eine ganze Klasse von Berufsschülern gekommen. Sie wollte wissen, wer diese Frau ist, die ihren Sohn nicht vor ihrem Lebensgefährten geschützt hat. Und das, obwohl sie wusste, dass er das Kind immer wieder vergewaltigt und auch anderen Männern zum Missbrauch angeboten hat.

Urteil der Schuld wurde bereits gesprochen

Dass Sabrina K. sich der Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch schuldig gemacht hat, stand fest. In diesem Punkt war das Urteil gegen sie bereits rechtskräftig geworden. Nicht aber in der Höhe der Strafe. Sieben Jahre und neun Monate Haft – dagegen hatte ihr Anwalt bereits zum zweiten Mal erfolgreich Beschwerde eingelegt.

Hoffnung auf ein milderes Strafmaß

Der Bundesgerichtshof hat ihm Recht gegeben. Bei der Verurteilung sei nicht berücksichtigt worden, dass die beschuldigte Mutter bislang nicht vorbestraft war. Diese Tatsache hätte aber möglicherweise zu einer milderen Strafe führen können. Genau darum musste sich heute eine weitere Richterin beim Landgericht befassen.

Prozess findet hinter verschlossenen Türen statt

Anwältin Anke Reese

Anwältin Anke Reese setzt sich für das Opfer ein.

Auch die Anwältin des Kindes, Anke Reese aus Detmold, war gekommen. Sie hat den missbrauchten Jungen bisher in allen Verfahren vertreten. Und auch heute sorgte sie wieder dafür, dass der Prozess weitestgehend hinter verschlossenen Türen stattfand. Die Zuschauer mussten den Saal verlassen. Niemand sollte wissen, was dem Kind konkret angetan wurde und was dabei die Rolle der Mutter war.

Das Opfer soll unerkannt bleiben

Der Junge lebt in einer fremden Stadt und besucht eine neue Schule. Dort soll er nicht erkannt werden, er soll ein möglichst unbeschwertes Leben führen können. Die Mutter des Kindes, Sabrina K., ist in der Frauen-Haftanstalt in Dinslaken inhaftiert. Sie ist in Einzelhaft , denn es habe Probleme mit anderen inhaftierten Frauen gegeben.

Über dieses Thema berichtet der WDR am 29.11.2023 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit Münsterland und im Radio auf WDR 2.

Missbrauchsprozess Urteil

00:25 Min. Verfügbar bis 29.11.2025