Der angeklagte AfD-Politiker (rechts) mit seinem Verteidiger

Mann angefahren - Erneuter Prozess gegen AfD-Politiker

Stand: 02.02.2024, 14:12 Uhr

In Köln kommt ein Zwischenfall aus dem Jahr 2019 nicht zu einem juristischen Ende. Ein AfD-Funktionär ist angeklagt, weil er auf eine Gruppe Menschen mit einem Auto zugefahren war.

Das Video von der Situation im April 2019 zeigt eine dramatische Szene. Ein Kleinwagen bahnt sich den Weg durch eine Fußgängergruppe, die über die Straße läuft. Das Auto stößt durch eine Lücke - in diesem Moment ist ein Mann zu sehen, der einige Meter auf der Motorhaube, beziehungsweise dem Kotflügel des Wagens sitzt und abspringt. Daraufhin beschleunigt der Fahrer des Mietwagens und rast davon. Während dieser Aktion sind deutlich Rufe und Schreie der Fußgänger zu hören.

Zwischenfall nach Wahlkampfveranstaltung

Seit Jahren versucht die Kölner Justiz, diesen Fall zu klären. Am Steuer des Wagens saß ein AfD-Politiker aus Bonn, der mittlerweile der NRW-Landesvorsitzende der Jungen Alternative ist. Er war damals an einer Wahlkampfveranstaltung der AfD im Bürgerhaus Kalk beteiligt, gegen die hunderte Menschen vor dem Gebäude demonstrierten. Nach der Versammlung ging der Politiker zu seinem Auto und wollte nach Hause fahren.
Nach seinen Angaben fühlte er sich von den Fußgängern, die zuvor gegen die AfD demonstrierten, bedroht. Deshalb suchte er die Lücke und versuchte so schnell wie möglich weg zu fahren, auch als er einen Mann auf die Motorhaube nahm.

Erstes Urteil: Sieben Monate auf Bewährung

Die Kölner Staatsanwaltschaft klagte den AfD-Funktionär an. Vom Kölner Amtsgericht wurde er daraufhin zu sieben Monaten auf Bewährung und einem Schmerzensgeld von 250 Euro verurteilt, in einem ersten Berufungsverfahren vor dem Landgericht wurde er allerdings mit dem Argument, dass er in Notwehr gehandelt habe, freigesprochen.

OLG hob Urteil des Landgerichts auf

Daraufhin hob das Oberlandesgericht Köln dieses Urteil auf. Es sei "schief", "lückenhaft" und "widersprüchlich" gewesen. Der Fahrer habe damals nicht das "mildeste" Mittel gewählt, so ein Argument des Oberlandesgerichts.

Mindestens drei Verhandlungstage geplant

Deshalb muss sich erneut das Landgericht mit dem Fall beschäftigen. An mindestens drei Verhandlungstagen. Sollte es dann ein Urteil geben, wäre wieder der Gang vor das Oberlandesgericht möglich.

Unsere Quellen:

  • OLG Köln
  • Staatsanwaltschaft Köln
  • Landgericht Köln

Über dieses Thema berichtet der WDR am 2.2.2024 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit aus Köln und im Radio auf WDR 2.