Der Maler Leon Löwentraut steht 2021 vor einem seiner Kunstwerk.

Löwentraut erzielt Teilerfolg gegen Galerie

Stand: 19.01.2024, 16:30 Uhr

Der weltbekannte Mönchengladbacher Maler Leon Löwentraut hat am Freitag gegen eine Düsseldorfer Galerie vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Das Düsseldorfer Landgericht erklärte die Vertragsbeendigung durch Löwentraut für rechtmäßig.

Von Martin Höke

Nach Ansicht des Gerichts hatte Löwentraut zu Recht den 2020 geschlossenen Zehn-Jahres-Vertag mit einer Düsseldorfer Galerie gekündigt. Die Kündigung Ende Januar 2022 sei wirksam, entschied das Landgericht Düsseldorf. Ein Vertrag mit einer solch langen Laufzeit schränke die Berufsfreiheit des jungen Künstlers zu sehr ein, hatten die Richter in der Verhandlung erklärt.

Zwei Männer im Gerichtssal, stehen nebeneinander

Der Künstler Löwentraut mit seinem Anwalt im vergangenen Sommer vor Gericht.

Außerdem muss die Galerie dem 25-jährigen Löwentraut 285.000 Euro aus Verkäufen seiner Bilder zahlen und ihm Gemälde zurückgegeben. Das Teilurteil ist noch nicht rechtskräftig.

Korrektur, 07.02.2024, 10.07 Uhr:
In einer früheren Version dieses Textes hieß es fälschlicherweise, dass das Gericht eine Schadenersatzforderung der Galerie zurückgewiesen habe. Dafür bitten wir um Entschuldigung. Richtig ist, dass die Zahlungsansprüche beider Parteien vor Gericht teilweise Erfolg hatten. Unter Abzug der Ansprüche der Galerie steht Löwentraut nach Ansicht der Kammer noch die genannte Restforderung von 285.000 Euro zu. 

Unsere Quellen:

  • WDR-Reporter
  • Landgericht Düsseldorf
  • dpa

Über dieses Thema berichtete der WDR am 19.1.2024 auch im Radio auf WDR 2.