In dem Verfahren hatte eine alleinerziehende Mutter mit fünf minderjährigen Kindern dagegen geklagt, dass die Stadt Köln die Familie in zwei Hotelzimmern unterbringen wollte. Der Familie droht in dieser Woche die Zwangsräumung ihrer bisherigen Wohnung. Eine neue Unterkunft hat die Mutter für sich und ihre fünf Kinder bisher nicht gefunden.
Weil der Familie ab Dienstagfrüh (17.01.2023) buchstäblich auf der Straße steht, ist die Stadt Köln verpflichtet, eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sind die vom Kölner Wohnungsamt reservierten Hotelzimmer aber keine menschenwürdige Unterkunft für eine Mutter mit fünf Kindern.
Verwaltungsgericht zweifelt Aussage der Stadt Köln an
Laut Gericht ist dem Wohnungsamt seit einem Jahr bekannt, dass die Familie ihre Wohnung verlieren wird. Dass die Stadt in dieser Zeit - wie sie selbst betont - alles getan habe, um eine geeignete Unterkunft für die Familie zu finden, hält das Gericht für mehr als zweifelhaft.
Aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts geht hervor, dass die Stadt sich lediglich um zwei Wohnungsangebote bemüht habe. Nachdem es von dort Absagen gab, habe das Wohnungsamt nur noch in zwei Hotels nach freien Kapazitäten gefragt. Dabei habe es sich nur um Hotels gehandelt, mit denen die Stadt längerfristige Vereinbarungen zur Unterbringung von Obdachlosen getroffen hat.
Andere Unterbringungsmöglichkeiten hat die Stadt laut Gericht nicht geprüft. So oder so ähnlich sei die Stadt auch in zahlreichen anderen Fällen vorgegangen, die dem Gericht bekannt seien.
Stadt prüfe nicht alle zur Verfügung stehenden Unterkünfte
Die Stadt greife bei der Suche nach Unterkünften für Obdachlose offenbar grundsätzliche nur auf solche Hotels zurück, mit denen sie entsprechende Vereinbarungen habe. "Diese Herangehensweise wird den gefahrenrechtlichen Anforderungen an die Beseitigung von Obdachlosigkeit nicht gerecht", heißt es in der Eilentscheidung des Gerichts.
Die Stadt habe bei der Unterbringung von Obdachlosen "grundsätzlich sämtliche in Betracht kommenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in den Blick zu nehmen". Dazu gehöre "auch die Anmietung von Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt oder auch die Anmietung geeigneter Hotelzimmer in sämtlichen in Betracht kommenden Hotels (…)". Das Gericht hält also die bisherige Praxis der Stadt Köln bei der Unterbringung von Obdachlosen für rechtlich nicht zulässig.
Das Wohnungsamt dürfe deshalb auch die Mutter mit fünf Kindern, die bisher in Porz leben, nicht in zwei Hotelzimmern in Ehrenfeld unterbringen. Das Verwaltungsgericht hat die Stadt Köln per einstweiliger Anordnung verpflichtet, der Familie eine geeignete Unterkunft zuzuweisen. Die Stadt Köln will die am vergangenen Freitag (13.1.2022) verkündete Entscheidung des Gerichts jetzt prüfen.
Inzwischen hat die Mutter Anzeige gegen die Stadt Köln erstattet. Unterstützer der Frau suchen für die Familie weiter nach einer Wohnung.
Über das Thema berichtet die Lokalzeit aus Köln am 16.01.2023 auch im Hörfunk auf WDR 2.