Nur Geldstrafe nach Blockade des Kohlekraftwerks Neurath

Stand: 12.01.2024, 15:33 Uhr

Eine diverse Person konnte am Freitag in der Berufung beim Landgericht Mönchengladbach einen Teilerfolg verbuchen. Sie muss nun doch keine Haftstrafe absitzen.

Die 25-jährige diverse Person aus Oldenburg hatte sich im November 2021 bei der Blockade an die Schienen gekettet und bei der Räumung durch die Polizei Widerstand geleistet.

Person zeigte keine Einsicht

Im April hatte eine Richterin des Amtsgerichts Grevenbroich die Person wegen der Gleisblockade zu neun Monaten Haft verurteilt. Der Grund: Die angeklagte Person hatte während des Prozesses keine Einsicht gezeigt und sich auch nicht von der Blockade distanziert. Außerdem seien weiterhin ähnliche Straftaten von ihr zu erwarten, hieß es.

Am Freitag konnte die diverse Person beim Landgericht Mönchengladbach einen Teilerfolg verbuchen. Sie muss für die Gleisblockade am Kraftwerk Neurath doch nicht ins Gefängnis und stattdessen 3.600 Euro Geldstrafe zahlen.

RWE fordert 1,4 Millionen Euro

Ihre Aktion setzten die Klimaaktivisten parallel zur Weltklimakonferenz COP26 in Glasgow um. Aus Sicht der Aktivisten war das ein Erfolg: Weil RWE das Kraftwerk herunterfahren musste, seien 8.000 Tonnen Kohlendioxid weniger ausgestoßen worden.

Ein RWE-Mitarbeiter widersprach dem: Wegen der Aktion seien Kraftwerke an anderer Stelle hochgefahren worden und dort Emissionen entstanden. Außerdem will RWE in einem Zivilprozess 1,4 Millionen Euro von den Klimaaktivisten einklagen, weil dem Unternehmen ein Schaden in dieser Höhe entstanden sei.

Das Urteil von Freitag ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin hat bereits Revision angekündigt.

Über dieses Thema berichtet der WDR am 12.01.2023 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit aus Düsseldorf und im Radio auf WDR 2. 

Unsere Quelle:

  • Landgericht Mönchengladbach

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