Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat sich festgelegt und am Montag die Klage von drei Frauen aus NRW abgewiesen. Die Beamtinnen könnten nicht beweisen, wo sie sich angesteckt hätten.
Eine Grundschullehrerin aus Hünxe, eine Oberstudienrätin aus Moers und eine Finanzbeamtin aus Remscheid hatten gemeint, sie hätten sich beim Arbeiten mit dem Coronavirus infiziert. Die Grundschulpädagogin auf einer Lehrerkonferenz, die Gymnasialkollegin bei zwei Schülern und die Finanzbeamtin bei einem Treffen mit Personalräten.
Land NRW: Wo sich Klägerinnen infiziert haben, ist unklar
Laut Verwaltungsgericht konnte auch nicht bewiesen werden, dass die Frauen im Dienst - wie zum Beispiel Pflegekräfte - einer besonderen Gefahr ausgesetzt seien. Kontakte zu anderen, betonte die Richterin, gehören zum allgemeinen Lebensrisiko. Somit stehen den Frauen keine monatlichen Zusatzzahlungen zu.
Die Klägerinnen leiden ihren Angaben zufolge bis heute unter den Folgen. Eine von ihnen soll seit Ende 2020 krankgeschrieben sein. Das Land NRW sagt, die Corona-Infektionen seien keine Dienstunfälle. Die Klägerinnen hätten sich überall infizieren können.
Augsburger Gericht gab Polizist in ähnlichem Fall Recht
Dieser Ansicht waren bisher bundesweit mehrere Verwaltungsgerichte, unter anderem in Bayreuth, Magdeburg und Sigmaringen. Nur das Verwaltungsgericht Augsburg habe bislang eine Corona-Infektion als Dienstunfall anerkannt. Dort hatte ein Polizist geklagt, weil er sich bei einem Lehrgang mit Corona angesteckt hatte.
In diesem Fall ging das Verwaltungsgericht davon aus, dass eine private Infektion ausgeschlossen werden könne, weil der Beamte ununterbrochen bei der Schulung gewesen sei. Er habe dort bei der Bereitschaftspolizei auch während des Lehrgangs übernachtet.