Fassade des Landgerichts Wuppertal

Haftstrafen für jugendliche Intensivtäter

Stand: 04.12.2023, 19:13 Uhr

Unter anderem wegen Raubes sind in Wuppertal zwei Männer im Alter von 18 und 19 Jahren zu Jugendhaft verurteilt worden. Als Teil der so genannten Gucci-Jugendbande sorgten sie schon vor Jahren für bundesweites Aufsehen.

Im Alter von gerade mal 14 Jahren schlugen 2019 zwei Jugendliche einen Rentner zusammen. Der erlitt eine Hirnblutung, wurde zum Pflegefall und verstarb vor wenigen Monaten. Aufgrund vieler anderer Delikte galten die beiden Jugendlichen damals schon als Intensivtäter.

Wegen gefährlicher Körperverletzung wurden sie Ende 2019 zu zwei Jahren und vier Monaten Jugendhaft verurteilt.

Opfer für Autoraub in den Hinterhalt gelockt

Beim Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke noch im Vordergrund. Dass der in dem Fall nicht fruchtete, haben die zwei schon gleich nach ihrer Haftentlassung bewiesen. Heiligabend 2021 wurden sie wieder straffällig.

Es ging um ein Auto: Zusammen mit anderen lockten die beiden Wuppertaler ihr Opfer in einen Hinterhalt nach Hemer. Dort verprügelten sie den Mann bis er schwerverletzt aus dem Auto ausstieg. Sie flüchteten mit dem Fahrzeug. Eine Verfolgungsjagd mit der Polizei endete erst durch einen Unfall. Für diese Tat erhielten die beiden heute ihre Strafe: Drei Jahre beziehungsweise drei Jahre und sieben Monate Jugendhaft.

Staatsanwaltschaft spricht von "Stammkunden"

Obwohl die beiden inzwischen volljährig sind, wurden sie nach Jugendstrafrecht verurteilt. Ausschlaggebend ist das Alter bei der Straftat. Und deshalb hat die Jugendkammer des Wuppertaler Landgerichts auch wieder eine so genannte "Einheitsstrafe" verhängt, wie es unter Juristen heißt.

Im Prozess ging es nicht nur um den Autoraub, sondern auch noch um weitere Delikte, die bisher nicht abgeurteilt wurden. Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert nannte die jungen Männer im WDR-Gespräch "Stammkunden" der Wuppertaler Staatsanwaltschaft.

"Gegen den einen der beiden gab es bis heute 99 Ermittlungsverfahren, gegen den anderen 134", sagt Baumert. Viele der Verfahren seien jedoch schon gelaufen, als sie noch unter 14 Jahre waren. Die Verfahren hätten deshalb mangels Strafmündigkeit eingestellt werden müssen.

Einbruch, Körperverletzung, Zuhälterei

Nach dem heutigen Urteil müssen die Männer erstmal wieder in den Jugendknast. Die Ermittlungen gegen sie laufen weiter. Einer von ihnen wurde Anfang dieses Jahres nach einem Einbruch in einer Wuppertaler Autowerkstatt festgenommen. Beide stehen im Verdacht sich als Zuhälter betätigt zu haben - von minderjährigen Prostituierten.

Außerdem sollen sie dafür verantwortlich sein, dass ein kleines Kind schwerverletzt wurde.
Wann diese Fälle vor Gericht landen, ist bisher noch nicht absehbar.

Haftstrafen für jugendliche Intensivtäter

Ohne Sendereihe 04.12.2023 00:49 Min. Verfügbar bis 04.12.2025 WDR 2


Über dieses Thema haben wir am 04.12.2023 auch im Hörfunk berichtet: Lokalzeit Bergisches Land.