Die Erzieherin hatte den damals 14-jährigen Jungen in einer Wohngruppe der Bonner Jugendhilfe betreut. Der Junge soll bei einem Spaziergang die Initiative ergriffen und die Frau geküsst haben. Die heute 33-Jährige habe sich nicht gewehrt und sich auf eine sexuelle Beziehung mit ihm eingelassen, so das Gericht. Das war in den Jahren 2020 und 2021.
Die Erzieherin hat im Prozess in Bonn ein Teilgeständnis abgelegt. Sie bestritt, dass der Junge beim ersten einvernehmlichen Sex erst 13 Jahre alt war.
Eifersucht bringt Fall ans Licht
Der Fall flog auf, nachdem die Erzieherin eine weitere Liaison mit einem 18-jährigen Ex-Heimkind entwickelte und der eifersüchtige 14-Jährige mit der Geschichte zur Heimleitung ging. Die glaubte ihm zuerst nicht. Erst eine Lehrerin, an die sich der Junge schließlich wandte, meldete den Fall dem Jugendamt.
Gericht: Heimkind braucht besonderen Schutz
Das Landgericht in Bonn entschied auf sexuellen Missbrauch eines Schutzbefohlenen in 19 Fällen und verurteilte die Frau zu zweieinhalb Jahren Haft. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten eine Bewährungsstrafe gefordert. Das lehnten die Richter ab: Ein Heimkind, das häufig schwer traumatisiert sei, brauche einen besonderen Schutz, erklärte der Kammervorsitzende.
Unsere Quellen:
- WDR Reporter
- dpa